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Aus: Ausgabe vom 27.09.2024, Seite 4 / Inland
Nach Anschlägen im Libanon

Donnerndes Schweigen

Ampel lässt Funkgeräteanschlag unkommentiert
Von Marc Bebenroth
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Gelebte Staatsräson: Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wird von Israels Premierminister Benjamin Netanjahu in Jerusalem begrüßt (17.4.2024)

Die Nibelungentreue zur Kolonialmacht Israel hält auch Sprengstoffanschlägen gegen Zivilisten stand. Berlin schweigt auch dann eisern, wenn das Parlament sich für eine völkerrechtliche Einschätzung der Pager- und Walkie-Talkie-Anschläge in der vergangenen Woche gegen die Bevölkerung im Libanon interessiert. Zu jenen »Vorkommnissen« habe man »keine eigenen Erkenntnisse«, wie es in der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen, der außenpolitischen Sprecherin der BSW-Gruppe im Bundestag, aus dem Auswärtigen Amt vom Mittwoch heißt.

Das Schreiben, das junge Welt vorliegt, schließt mit dem Merksatz: »Grundsätzlich gilt, dass der Anwendung von Gewalt im Völkerrecht enge Grenzen gesetzt sind, insbesondere was den Schutz von Zivilisten in internationalen bewaffneten Konflikten angeht.« Doch wer »Terrorangriffe nach geopolitischer Interessenlage mal verurteilt und mal offenbar toleriert, leistet dem Völkerrecht einen Bärendienst und zerstört die Glaubwürdigkeit der deutschen Außenpolitik vollends«, kritisierte Dagdelen die Bundesregierung am Donnerstag gegenüber jW.

Offiziell hat Israels Regierung sich nicht zu den Anschlägen der vergangenen Woche mit präparierten Pagern und Funkgeräten bekannt, bei denen nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministers vom Montag fast 3.000 Menschen verletzt worden sind. Unter den Opfern befanden sich auch Sanitäter, Ärzte und anderes medizinisches Personal. »Diese Angriffe stellen eine neue Entwicklung in der Kriegführung dar, bei der Kommunikationsmittel zu Waffen werden, die gleichzeitig auf Marktplätzen, an Straßenecken und in Wohnungen explodieren, während sich das tägliche Leben abspielt«, erklärte der über die Angriffe entsetzte UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, laut Mitteilung vom 20. September im UN-Sicherheitsrat.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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