Donnerndes Schweigen
Von Marc BebenrothDie Nibelungentreue zur Kolonialmacht Israel hält auch Sprengstoffanschlägen gegen Zivilisten stand. Berlin schweigt auch dann eisern, wenn das Parlament sich für eine völkerrechtliche Einschätzung der Pager- und Walkie-Talkie-Anschläge in der vergangenen Woche gegen die Bevölkerung im Libanon interessiert. Zu jenen »Vorkommnissen« habe man »keine eigenen Erkenntnisse«, wie es in der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen, der außenpolitischen Sprecherin der BSW-Gruppe im Bundestag, aus dem Auswärtigen Amt vom Mittwoch heißt.
Das Schreiben, das junge Welt vorliegt, schließt mit dem Merksatz: »Grundsätzlich gilt, dass der Anwendung von Gewalt im Völkerrecht enge Grenzen gesetzt sind, insbesondere was den Schutz von Zivilisten in internationalen bewaffneten Konflikten angeht.« Doch wer »Terrorangriffe nach geopolitischer Interessenlage mal verurteilt und mal offenbar toleriert, leistet dem Völkerrecht einen Bärendienst und zerstört die Glaubwürdigkeit der deutschen Außenpolitik vollends«, kritisierte Dagdelen die Bundesregierung am Donnerstag gegenüber jW.
Offiziell hat Israels Regierung sich nicht zu den Anschlägen der vergangenen Woche mit präparierten Pagern und Funkgeräten bekannt, bei denen nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministers vom Montag fast 3.000 Menschen verletzt worden sind. Unter den Opfern befanden sich auch Sanitäter, Ärzte und anderes medizinisches Personal. »Diese Angriffe stellen eine neue Entwicklung in der Kriegführung dar, bei der Kommunikationsmittel zu Waffen werden, die gleichzeitig auf Marktplätzen, an Straßenecken und in Wohnungen explodieren, während sich das tägliche Leben abspielt«, erklärte der über die Angriffe entsetzte UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, laut Mitteilung vom 20. September im UN-Sicherheitsrat.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Inland
-
»Der Fokus liegt auf schnellen Profiten«
vom 27.09.2024 -
Thüringer Hängepartie
vom 27.09.2024 -
Augsburger Experimente
vom 27.09.2024 -
Höhere Flutgefahr durch Ausbau der Oder
vom 27.09.2024 -
Hausbesuch vom Chef
vom 27.09.2024 -
»Unis mussten immer gefügig gemacht werden«
vom 27.09.2024