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Aus: Ausgabe vom 01.10.2024, Seite 1 / Titel
Recht auf Wohnen

Durchlaufender Posten

Zahl der Wohngeldbezieher stark angestiegen. Zur Entlastung auf dem Mietmarkt führt das nicht
Von Gudrun Giese
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Wohnungskonzerne passen ihre Mieten den Wohngeldsteigerungen an und kassieren ab (Köln-Chorweiler, 26.11.2008)

Immer mehr Mieter in der Bundesrepublik beziehen Wohngeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Montag waren es Ende 2023 bereits 1,2 Millionen Haushalte. Das ist ein Anstieg um fast 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen »Wohngeld-plus-Gesetzes« hätten mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten, heißt es in der Destatis-Mitteilung. Zudem sei dieses angehoben worden: »Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.«

Die nächste Erhöhung der staatlichen Vermietersubventionierung um 30 Euro wird zum 1. Januar 2025 erfolgen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte bereits anlässlich des Referentenentwurfs aus dem Bundesbauministerium Anfang August kritisch angemerkt, dass immer weitere Wohngelderhöhungen »die gewaltigen Probleme auf den überhitzten Mietwohnungsmärkten nicht« lösen könnten. Nicht nur die wohngeldberechtigten Haushalte litten unter den hohen Wohnkosten, »sondern mittlerweile jeder dritte Mieterhaushalt« sei dadurch überlastet, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Die Kosten für das Wohngeld stiegen viel stärker als die Förderung von Sozialwohnungen, wie eine unter anderem vom Mieterbund in Auftrag gegebene Studie belege.

Die Berechtigung für den Wohngeldbezug und seine Höhe hängen vom Einkommen, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Am stärksten seien die Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2023 auf Wohngeld angewiesen gewesen. 5,5 Prozent der dortigen Mieterhaushalte bezogen die Unterstützungsleistung, während Bayern mit 1,6 Prozent der Haushalte die geringste Quote aufwies. Auch in Sachsen (4,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (4,1 Prozent) und Thüringen (vier Prozent) war der Anteil der Wohngeldbezieher überdurchschnittlich hoch. Bundesweit hatten in rund 98 Prozent der Fälle von Wohngeldbezug alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf die Förderung. Im Durchschnitt erhielt jeder dieser Haushalte 297 Euro Wohngeld monatlich. Damit stiegen die Ausgaben von Bund und Ländern für diese Leistung von rund 1,8 Milliarden Euro 2022 auf 4,3 Milliarden Euro 2023. Im nächsten Jahr werden die Gesamtausgaben bei 4,7 Milliarden Euro liegen.

Da die privaten wie kommunalen Vermietungsgesellschaften über die Leistungserhöhungen informiert sind und ihre Mieten anpassen, lassen sich Mietsteigerungen mit den gesetzlich festgeschriebenen Wohngelderhöhungen im Zweijahresrhythmus kaum abfangen. Dass die Subjektförderung in Form des Wohngeldes das Sechsfache der Objektförderung für Sozialwohnungen betrage, bezeichnete Siebenkotten als »massives Missverhältnis«. Die Erhöhung des Wohngeldes dürfe nicht als Argument dafür dienen, »dringend notwendige mietrechtliche und wohnungspolitische Reformen auf die lange Bank zu schieben«, mahnte der Mieterbundpräsident.

Der Gesetzgeber solle dafür sorgen, »die eklatante Schere zwischen Objekt- und Subjektförderung zu verkleinern und die Ausgaben für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen deutlich zu erhöhen«. Würden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreformen umgesetzt, wäre dafür gesorgt, dass die Mieter »besser vor hohen Wohnkostenbelastungen geschützt werden und somit auch kein Wohngeld beantragen müssten«.

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