Durchlaufender Posten
Von Gudrun GieseImmer mehr Mieter in der Bundesrepublik beziehen Wohngeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Montag waren es Ende 2023 bereits 1,2 Millionen Haushalte. Das ist ein Anstieg um fast 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen »Wohngeld-plus-Gesetzes« hätten mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten, heißt es in der Destatis-Mitteilung. Zudem sei dieses angehoben worden: »Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.«
Die nächste Erhöhung der staatlichen Vermietersubventionierung um 30 Euro wird zum 1. Januar 2025 erfolgen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte bereits anlässlich des Referentenentwurfs aus dem Bundesbauministerium Anfang August kritisch angemerkt, dass immer weitere Wohngelderhöhungen »die gewaltigen Probleme auf den überhitzten Mietwohnungsmärkten nicht« lösen könnten. Nicht nur die wohngeldberechtigten Haushalte litten unter den hohen Wohnkosten, »sondern mittlerweile jeder dritte Mieterhaushalt« sei dadurch überlastet, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Die Kosten für das Wohngeld stiegen viel stärker als die Förderung von Sozialwohnungen, wie eine unter anderem vom Mieterbund in Auftrag gegebene Studie belege.
Die Berechtigung für den Wohngeldbezug und seine Höhe hängen vom Einkommen, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Am stärksten seien die Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2023 auf Wohngeld angewiesen gewesen. 5,5 Prozent der dortigen Mieterhaushalte bezogen die Unterstützungsleistung, während Bayern mit 1,6 Prozent der Haushalte die geringste Quote aufwies. Auch in Sachsen (4,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (4,1 Prozent) und Thüringen (vier Prozent) war der Anteil der Wohngeldbezieher überdurchschnittlich hoch. Bundesweit hatten in rund 98 Prozent der Fälle von Wohngeldbezug alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf die Förderung. Im Durchschnitt erhielt jeder dieser Haushalte 297 Euro Wohngeld monatlich. Damit stiegen die Ausgaben von Bund und Ländern für diese Leistung von rund 1,8 Milliarden Euro 2022 auf 4,3 Milliarden Euro 2023. Im nächsten Jahr werden die Gesamtausgaben bei 4,7 Milliarden Euro liegen.
Da die privaten wie kommunalen Vermietungsgesellschaften über die Leistungserhöhungen informiert sind und ihre Mieten anpassen, lassen sich Mietsteigerungen mit den gesetzlich festgeschriebenen Wohngelderhöhungen im Zweijahresrhythmus kaum abfangen. Dass die Subjektförderung in Form des Wohngeldes das Sechsfache der Objektförderung für Sozialwohnungen betrage, bezeichnete Siebenkotten als »massives Missverhältnis«. Die Erhöhung des Wohngeldes dürfe nicht als Argument dafür dienen, »dringend notwendige mietrechtliche und wohnungspolitische Reformen auf die lange Bank zu schieben«, mahnte der Mieterbundpräsident.
Der Gesetzgeber solle dafür sorgen, »die eklatante Schere zwischen Objekt- und Subjektförderung zu verkleinern und die Ausgaben für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen deutlich zu erhöhen«. Würden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreformen umgesetzt, wäre dafür gesorgt, dass die Mieter »besser vor hohen Wohnkostenbelastungen geschützt werden und somit auch kein Wohngeld beantragen müssten«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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Leserbrief von E. Rasmus (4. Oktober 2024 um 10:53 Uhr)Mit Interesse las ich den Beitrag zur Wohnungsmietmisere, auch weil meine Frau und ich persönlich betroffen sind. Soeben erhielten wir die viermal im Jahr erscheinende Informationsbroschur »Wir« von unserer Wohnungsbaugenossenschaft. Wir haben eine vergleichsweise humane Situation, aber ein Blick in das Heft verrät nur eitel Sonnenschein. In der vorigen Ausgabe war von etwa bis zu 25 (T)Euro Mieterhöhung ab Januar nächsten Jahres die Rede. Ein anderes Problem, das die Genossenschaft nicht direkt tangiert, erlebten wir mit dem Widerspruch zu unserem Wohngeldbescheid im März vorigen Jahres. Nach dem Wohngeldrechner Berlin war ein Zuschuss von 272 Euro errechnet worden. 150 Euro weniger wurden gewährt. Nach wiederholten Rückfragen erfolgte jüngst nach 18 Monaten ein Bescheid der zuständigen Bezirksrätin, worin behauptet wurde, dass wir die Summe auf keinen Fall nach dem Online-Wohngeldrechner – ich hatte ihn in Kopie ausgefüllt sogar beigefügt – ermittelt hätten. Den Gipfel der ignoranten Unfähigkeit jedoch bildete der Vermerk, dass die anfallenden Widerspruchskosten der Antragsteller zu tragen habe, wovon man aber keinen Gebrauch mache. Auf preußisch-teutsch: »Halts Maul und zucke dich nicht noch einmal!« Ob »Wohngeld« oder »Bürgergeld« … man pflegt eine verdummend beschönigend armutskaschierende Begriffssprache, auch um die Inflation zu verniedlichen. Als DDR-Bürger kannte ich kein Wohngeld. Für die Ein-Zimmer-Altbauwohnung bezahlte ich 1980 23 Mark der DDR, im Neubau später für drei Zimmer mit Balkon und Bad 116,50 Mark. Die Kosten heute für dieselbe Wohnung liegen neuneinhalbmal höher, wenn ich für Euro die Mark beibehalte. Im übrigen, der Euro kaschiert seit seiner Einführung die inflationäre Entwicklung. In einem Käsegeschäft stand damals richtigerweise ausgehängt: »Euro gleich Mark.« Mit dem Euro wurde in erster Linie finanztechnisch täuschend die imperialistische Gleichschaltung über nationale Grenzen hinweg zum besseren Monopoldiktat bis hin zu militärisch-industriell wesenhaften Folgen in der Gier nach Profit der Ausbeutungsgrad so ganz legitim um ein Mehrfaches erhöht. Auf diese Weise klafft die Schere zwischen arm und reich viel weiter und die Zivilisationskultur – wozu das Wohnen gehört – bleibt mit inflationären Almosen der Freiheit des Marktes überantwortet.
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