Klatsche für Schnüffler
Verfassungsgericht erklärt Teile des BKA-Gesetzes für rechtswidrig
Kristian StemmlerDas Bundesverfassungsgericht hat erneut der Datensammelwut und dem Überwachungswahn deutscher »Sicherheitsbehörden« Grenzen gesetzt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil erklärte der Erste Senat des Gerichts das 2017 reformierte Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz) in Teilen für verfassungswidrig. Die Richter bemängelten die Speicherung persönlicher Daten, etwa von Fußballfans, in polizeilichen Datenbanken sowie die Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger. ...
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