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Aus: Ausgabe vom 02.10.2024, Seite 5 / Inland
Rente

Vorsorge für die Börse

Finanzministerium stellt Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vor
Von Gudrun Giese
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Die Rente ist schon lange nicht mehr sicher, und das private System der »Riester-Rente« dürfte mit »Flop« hinreichend beschrieben sein. Nun hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der die gesetzliche Rente zunehmend den Risiken der Börse ausliefern will, am Montag einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge an die übrigen Ministerien verschickt. Darüber berichteten am Dienstag unter anderem Handelsblatt und t-online.

Nach Lindners Vorstellungen soll die neue private Rente am 1. Januar 2026 starten. Dabei sind zwei Varianten geplant: eine neue »Riester-Rente« und ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Wer einen alten Riester-Vertrag hat, soll wechseln können. Alle, die sich für das Depot als Zusatzrente entscheiden, investieren in Aktien oder etwa in Fonds. Doch eine Garantie, wenigstens das eingezahlte Geld in der Zukunft zurückzuerhalten, ist nicht vorgesehen. Das unterscheidet sich vom bisherigen Riester-Sparen. Allerdings sollen riskante Anlagen wie Derivate und Kryptoinvestments ausgeschlossen sein.

Im Gegenzug gibt es einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent, wobei die Förderung bei 3.000 Euro pro Jahr gedeckelt ist, so dass es maximal 600 Euro Zulage für einen Depotinhaber geben wird. Zusätzliche Förderung wird für Eltern, Geringverdiener, junge Menschen, Studierende und Arbeitslose geplant. Voraussetzung ist dabei, mindestens 120 Euro jährlich auf das eigene Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Steuern sollen dafür nicht fällig werden.

Im Gegenteil: Während der Sparphase sollen das zurückgelegte Geld wie die staatliche Zulage sogar von der Steuer absetzbar sein. Frühestens mit 65 Jahren kommen die Anleger nach Lindners Plänen an das Geld heran. Auf die Auszahlung wird dann Einkommenssteuer fällig. Eine vorzeitige Auflösung des Depots, etwa in einer Notsituation, ist gänzlich ausgeschlossen. Statt dessen wird diskutiert, den Anlegern die Fortführung des Einzahlens über das 65. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen.

Ähnliche Konditionen wie beim Depot gelten auch für die »Neue Riester-Rente«. Mit dem nicht unwichtigen Unterschied, dass dabei 80 Prozent des gesparten Geldes sicher sind. Hier wird weiter auf das Versicherungskonzept gesetzt, aber mit denselben Fördersätzen und Auszahlungsmodalitäten wie beim Altersvorsorgedepot. So gilt für beide Privatrenten auch die Wahlmöglichkeit, sich für eine monatliche Zahlung bis zum Tod oder einen Entnahmeplan zu entscheiden, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. In der Diskussion war zudem, das angesparte Kapital vererbbar zu machen. Eine entsprechende Regelung hat jedoch keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.

Die bisherigen »Riester-Verträge« sollen weitergelten, wenn die Sparer das wollen. Das könne sinnvoll sein, wenn man sich das Geld mit 63 Jahren auszahlen lassen wolle oder einen alten Vertrag zu guten Konditionen besitze, so t-online. Immerhin sind bei den Altverträgen 100 Prozent des gesparten Geldes sicher.

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