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Aus: Ausgabe vom 02.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Verliererin des Tages: FDP

Von Felix Bartels
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Die Frage ins Gesicht geschrieben: Wie kann dieses Land meine Partei und mich loswerden?

Feixen geht natürlich immer. Die Partei hat ja auch alles getan, was in ihrer Macht steht. Selbst mit weniger degoutanten Charakterfratzen des Kapitals allerdings wie einem Westerwelle dereinst, der von spätrömischer Dekadenz sprach und damit nicht seine wohlhabende Klientel, sondern Hartz-IV-Empfänger meinte, ist das Programm der FDP nicht gemacht, die Massen zu begeistern. Das Problem jeglicher Politik für die Besitzenden: Es gibt zu wenige von denen. Entsprechend fiel die FDP bei den letzten Landtagswahlen in Reihe durch, entsprechend klebt sie in sämtlichen Sonntagsfragen an den vier Prozent fest, und einer Forsa-Umfrage vom Montag zufolge würden 61 Prozent aller Wähler die Partei nicht vermissen, sollte sie den Satz ins Parlament der kommenden Periode nicht schaffen.

Bloß, die Erfahrung zeigt, dass solche Werte sich wieder ändern. Die FDP stirbt nicht, weil sie selbst denen, denen sie keine Angebote macht, ein Angebot macht, das viele von ihnen nicht ablehnen können. Man sollte dieses Wahlverhalten gegen das eigene Interesse nicht als ideologische Verblendung abtun. Interessanter wäre schon zu fragen, wonach Menschen überhaupt Entscheidung treffen. Kaum weniger wichtig als das persönliche Interesse, in dem seine objektive Lage sich widerspiegelt, ist das Bild, das ein Mensch von sich hat. Mancher verhält sich lieber, als wäre er der, der er gern wäre, und weniger so, als sei er der, der er tatsächlich ist. Auf dieses Bedürfnis von Abgehängten oder Durchschnittlichen, nicht zu den Abgehängten oder Durchschnittlichen gezählt zu werden, ist das Verkaufsargument der Partei zugeschnitten. Der immense Aufwand also, den Christian Lindner treibt, seine Partei zu vernichten, wird sich auf lange Sicht als vergeblich erweisen. Irgendwer sollte dem armen Sisyphos eine Dose Crémant spendieren.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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