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Aus: Ausgabe vom 08.10.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Mangelnder Artenschutz soll Abriss des Jahn-Sportparks stoppen

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Der Umweltverband Naturfreunde Berlin hat einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht gestellt, um Abrissarbeiten am Jahn-Sportpark zu stoppen, bis der Artenschutz im Stadion ausreichend berücksichtigt worden ist. Die Bürgerinitiative (BI) Jahn-Sportpark hat sich dieser Initiative angeschlossen. In der gemeinsamen Presseerklärung heißt es:

Seit 2020 liegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein von ihr selbst beauftragtes Artenschutzgutachten für den Jahn-Sportpark vor. Seit vier Jahren muss ihr daher die hohe Bedeutung sowohl der Gebäude als auch der angrenzenden Bestandsbäume und -büsche für europarechtlich geschützte Vogelarten und Fledermäuse bekannt sein. Erfasst wurden nämlich bis zu 25 Brutvogel- und neun von 16 der in Berlin vorkommenden Fledermausarten.

Im Zuge des geplanten Stadionabrisses kommt es zum Verlust einer hohen Anzahl von Brutplätzen am Stadion, an der Westtribüne und den Nebengebäuden. 4.100 Quadratmeter artenschutzrelevante Grünflächen sollen versiegelt und für den Stadionneubau circa 50 Bäume gefällt werden. (…)

Die BI Jahn-Sportpark kann nicht nachvollziehen, weshalb die Senatsverwaltung (…) in all den Jahren ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Es wurden weder wirksame Artenschutzmaßnahmen zum Erhalt von Höhlenbrütern und Fledermäusen getroffen noch entsprechende Ausnahmegenehmigungen eingeholt (…).

Die Naturfreunde kritisieren, dass seit mehr als vier Jahren die artenschutzrechtlichen und fachlichen Erfordernisse, wie das Aufstellen von Sperlingstürmen und Anbringen von Fledermausquartieren hinreichend bekannt sind, die zuständige Senatsverwaltung aber in all der Zeit nicht fähig oder willens gewesen sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz zu treffen.

Der Musiker Brian Eno und der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis haben einen offenen Brief an die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IGH) adressiert, worin sie sofortiges Handeln gegen die Kriegsverbrechen und den Völkermord der israelischen Regierung im Gazastreifen fordern. Darin heißt es unter anderem:

»Es ist mittlerweile unbestreitbar: Die israelische Regierung hat sich vorgenommen, systematisch jeden Aspekt des palästinensischen Lebens im Gazastreifen zu zerstören. Wir haben bereits folgendes gesehen: die intensivsten Bombardierungen eines dichtbesiedelten städtischen Gebiets in jüngerer Geschichte, die vorsätzliche Aushungerung einer Bevölkerung seit dem Zweiten Weltkrieg; die systematische Zerstörung von Gesundheitseinrichtungen; eine beispiellose Zahl von getöteten Journalisten und UN-Mitarbeitern.« An anderer Stelle heißt es: »Nach dem letzten Weltkrieg kamen unter der Schirmherrschaft der UNO die Nationen der Welt zusammen, um sich auf grundlegende Prinzipien des Völkerrechts zu einigen, darunter universelle Menschenrechte und angemessenes Verhalten im Krieg. Deshalb appellieren wir heute, an diesem düsteren Jahrestag, an den Internationalen Strafgerichtshof, seine Pflicht zu tun. Um das Völkerrecht aufrechtzuerhalten, indem offensichtliche Kriegsverbrechen in Israel-Palästina strafrechtlich verfolgt werden, damit Völkermord nicht weltweit normalisiert wird.«

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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