Verstoß gegen Kartellrecht
München. Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht. Die FIS hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden. Dies stelle eine »unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar«, hieß es vom Gericht. Dieses stellte zudem fest, dass die FIS »ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands« ausnutze. (dpa/jW)
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vom 10.10.2024