RAF-Beschwörerin des Tages: Springer-B. Z.
Von Arnold SchölzelDie Rote Armee Fraktion (RAF) hat sich 1998 aufgelöst? Alles Tarnung. Der deutsche Blut- und Spermajournalismus mit angeschlossener Justiz schläft nicht und hält die Sache notfalls am Laufen. So berichteten am Mittwoch zum Beispiel NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, eine Richterin am Bundesgerichtshof habe den früheren RAF-Mitgliedern Günter Sonneborn und Karl-Heinz Dellwo sowie der in Bremen arbeitenden Krankenschwester Ariane Müller die Erlaubnis verweigert, Daniela Klette in der Untersuchungshaft in Vechta zu besuchen. Begründung: Klette könne bei den Besuchen ihre Flucht planen oder sonstwelche Botschaften verbreiten. Ihr Anwalt Lukas Theune nannte das »eine unsinnige Behauptung«, die Isolation der Gefangenen werde »in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße« verfestigt.
In den BRD-Zentralmedien für Körperflüssigkeitsangelegenheiten, Springers Bild und B. Z., muss es wegen dieser Exklusivnummer der Konkurrenz eine Standpauke gegeben haben: Sind wir etwa nicht mehr der zuständige Nachrichtendienst? Am Sonnabend stieg jedenfalls die B. Z. unter der Überschrift »Das Sexmobil des RAF-Romeos Burkhard Garweg« mal wieder ins RAF-Gewerbe ein – nach bestem Können. Das »Sexmobil« war demnach der immobile Bauwagen, in dem Garweg bis zur Verhaftung von Klette im Februar jahrelang gelebt haben soll. Die B. Z. ist sogar gezwungen, die Zeit zu zitieren, um die Sache rund zu machen – Räuberpistolenprofis unter sich. Acht Frauen, »alle deutlich jünger« als er, hätten Garweg dort regelmäßig besucht und seien »häufig auch mit ihm im Bett gelandet«. Beruhigend zu erfahren, dass die Zeit-Zähler, die offenbar Wache standen, bis acht kommen – das spricht für Seriosität.
Zweck der Klamotte: Das LKA Niedersachsen hofft, dass sich eine der Frauen meldet. Oder keine, falls sich alle verzählt haben.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ansichten
-
Bis zum Äußersten
vom 14.10.2024