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Aus: Ausgabe vom 16.10.2024, Seite 5 / Inland
Tesla Grünheide

Bambule im Betriebsrat

Tesla, Grünheide: Erneute Kündigung eines Beschäftigtenvertreters. IG Metall beklagt Überlastung, Linke für mehr Kontrollen
Von Michael Merz
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Yabadabadoo, weg mit den Regeln! Tesla-Boss Elon Musk tanzt jetzt auf Trumps Wahlkampfbühne

Ein Arbeitsplatz mit Wow-Faktor. Das ist das Jobversprechen, das Tesla – allen voran Elon Musk, der Boss des E-Auto-Herstellers – potentiellen Beschäftigten im brandenburgischen Grünheide gern gibt. Nach der Schicht geht's unter die Discokugel, da tanken dann alle bei Beats Energie und hüpfen mit dem crazy Elon um die Wette. Welch tolle Fassade. Allerdings wohl weit hergeholt. Die Tesla-Beschäftigten, die über den Tag verteilt mit tiefen Augenrändern, in uniformer schwarzer Kleidung und schweren Arbeitsschuhen am nahen Bahnhof Fangschleuse antrotten, sehen so gar nicht nach Dancefloor aus.

Ein Produktionsarbeiter, auf der Liste der IG Metall unter den Nachrückern für Betriebsratssitzungen, kam statt aus dem mutmaßlich existenten werkseigenen Technoclub am 1. Oktober von der ganz profanen Nachtschicht. So berichtete das Handelsblatt in seiner Dienstagausgabe. Er checkte seine Mails. Um 5.35 Uhr hatte er demnach eine bekommen, er sollte zur Sitzung um 9 Uhr kommen. Also zurück nach Grünheide. Im Brass über den kurzfristig anberaumten Termin sei es zum Wortgefecht mit anderen Beschäftigtenvertretern gekommen: »Ich war schon zu Hause und musste extra noch mal los. Ich kenne die rechtliche Lage nicht, aber wenn ich eine Lücke finde, zieh ich dir eins rein«, zitierte ihn das Handelsblatt. Sechs Tage später sei er von Tesla fristlos gekündigt worden. Begründung der Personalabteilung: Der Angestellte habe einer nicht gewerkschaftlich organisierten Betriebsrätin körperliche Gewalt angedroht, er selbst bestreite das.

»Diese Kündigung ist ein erneuter Versuch, IG-Metallerinnen und -Metaller im Werk einzuschüchtern«, heißt es in einer Stellungnahme der IG-Metall-Liste im Tesla-Betriebsrat. Jedem IG-Metall-Betriebsrat sei bereits eine außerordentliche Kündigung angedroht worden. Für Dirk Schulze, IG-Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen, ist das »ein absolutes Tabu«, es sei »eine rote Linie überschritten«. Es wäre bereits die zweite Kündigung gegen einen Betriebsrat. Die erste, Ende Mai, hat das Landesarbeitsgericht bereits als unbegründet abgewiesen. Beiden Kündigungen hatte die unternehmensnahe Mehrheit im Gremium – die »Fraktion 23« – zugestimmt. 16 IG-Metaller stehen dieser gegenüber. Es könne auch mal »laut und emotional werden« im Streit. »Aber«, und da wird Schulze deutlich, beim »Arbeitgeber anschwärzen« gehe gar nicht: »Wer im Betriebsrat sitzt und der Werkleitung dabei hilft, unliebsame Kolleginnen und Kollegen loszuwerden, der hat nicht verstanden, wofür Betriebsräte da sind, und sollte sein Amt niederlegen.« Schulze will den Kollegen bei einer Klage gegen die Kündigung tatkräftig unterstützen. Für ihn ist klar, wo der Hase im Pfeffer liegt: Die Arbeitsüberlastung sei schuld. Diese sei »extrem hoch«, betonen die gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte. Mit einer Umfrage wollen sie mehr darüber in Erfahrung bringen und »Maßnahmen ableiten«.

Derweil tanzt Elon Musk auf der Wahlkampfbühne des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump und buttert Dutzende Millionen in dessen Kampagne. Musks Ziel: In einer Trump-Regierung die Reglements für Space X und Tesla schleifen, regelmäßig gerät er bisher mit US-Behörden aneinander. Der Einfluss des Superreichen ist auch längst im Brandenburgischen spürbar. »Die von Sozialdemokraten geführte Landesregierung macht sich gegenüber Tesla zum nützlichen Idioten«, sagt Christian Görke von der Linke-Gruppe im Bundestag gegenüber junge Welt. Die »massiv mit Steuergeldern gepamperte« Ansiedlung müsse mehr Kontrollen unterzogen werden. »Das Management nutzt die entstandene Abhängigkeit der Landesregierung, indem es sich bei Umwelt- oder Arbeitsschutzstandards aufführt wie im wilden Westen«, so Görke.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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