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25.10.2024, 19:30:03 / jW stärken!
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Spenden an den Prozesskostenfonds: Unterstützen Sie die jW im Kampf für Pressefreiheit
Von Aktionsbüro
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Die Akte »junge Welt gegen Bundesrepublik Deutschland« ist noch lange nicht geschlossen: Im Berliner Amtsgericht am 18. Juli 2024

Wie Sie auf der Schwerpunktseite (Seite 3) dieser Zeitung nachlesen können, ist die Akte »junge Welt gegen Bundesrepublik Deutschland« noch lange nicht geschlossen. Wir klagen gegen die BRD, weil ihr Inlandsgeheimdienst, bekannter als »Bundesamt für Verfassungsschutz«, uns jährlich in seinen Berichten anschwärzt und ausspioniert. Auch wenn wir – was absehbar war – in erster Instanz verloren haben, geht der Kampf um Presse- und Meinungsfreiheit weiter. Und es gibt viele Wege, uns dabei zu unterstützen, in erster Linie natürlich durch Abonnements der jW, aber auch durch Eintritt in unsere Genossenschaft LPG junge Welt eG. Ebenso freuen wir uns über Spenden, die – wenn mit dem Verwendungszweck »Prozesskosten« überwiesen – zweckgebunden eingesetzt werden, um unsere Verfahrenskosten zu decken. Im Kapitalismus gibt es schließlich nichts umsonst, auch nicht das Recht – übrigens auch dann nicht, wenn wir irgendwann in einer höheren Instanz obsiegen sollten. Auf dem Großteil der Anwaltskosten bleiben wir so oder so sitzen.

Sprechen Sie gerne auch Freundinnen, Kollegen oder Nachbarinnen an, die sonst eventuell gar nicht mit unserer Blattlinie übereinstimmen, von denen Sie aber wissen, dass ihnen die Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land am Herzen liegt. Wenn sich die Lesart des Gerichts aus der ersten Instanz durchsetzen sollte, steht schließlich viel mehr auf dem Spiel als die Existenz der Tageszeitung junge Welt. Wir haben beschlossen, nicht aufzugeben und notfalls durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem EuGH zu klagen. Das kostet Zeit und Geld, beides fehlt uns natürlich an anderen Stellen – bei der Weiterentwicklung unseres Produkts, im Werbebudget und bei den – ohnehin geringen – Gehältern, die unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen. Dennoch, diese Auseinandersetzung ist alternativlos.

Unsere Waffe heißt Solidarität – bitte spenden Sie auf folgendes Konto:

Kontoinhaberin: Verlag 8. Mai GmbH

IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55

Stichwort: Prozesskosten

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!