Klassenlage und Ehe
Friedrich Engels 1884: Nur in den unterdrückten Klassen wird die Geschlechtsliebe in der offiziellen oder nicht offiziellen Ehe zur Regel
Die bürgerliche Eheschließung unserer Tage ist doppelter Art. In katholischen Ländern besorgen nach wie vor die Eltern dem jungen Bürgerssohn eine angemessene Frau, und die Folge davon ist natürlich die vollste Entfaltung des in der Monogamie enthaltnen Widerspruchs: üppiger Hetärismus auf seiten des Mannes, üppiger Ehebruch auf seiten der Frau. (…) In protestantischen Ländern dagegen ist es Regel, dass dem Bürgerssohn erlaubt wird, sich aus seiner Klasse eine Frau ...
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