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Aus: Ausgabe vom 01.11.2024, Seite 8 / Ansichten

Verkehrswende des Tages: Fahrpreiserhöhungen

Von Arnold Schölzel
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Die ÖPNV-Kundschaft ist schon länger unzufrieden: Fahrkartenautomat in Berlin-Charlottenburg (5.3.2024)

Der Ampelkoalitionsvertrag versprach 2021 Fortschritt ohne Ende und einen »Aufbruch in der Mobilitätspolitik«. Jetzt ist es soweit: Die Region Hannover beschloss schon im September eine Fahrpreiserhöhung zum 1. Januar 2025 von bis zu 20 Prozent für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr plant ebenfalls für Januar Preisaufschläge von 5,5 Prozent und vereinfacht zum 1. März 2025 seine Tarifstruktur. Die Konsequenz: Laut Fahrgastverband Pro Bahn führt etwa der Wegfall der Kurzstrecke zu einer Preiserhöhung um mehr als 60 Prozent für kurze Entfernungen. Nun legt laut Medienberichten der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg eine ähnlich volle Schippe drauf: Seine Tickets sollen ab Januar um 7,5 Prozent teurer werden – im Durchschnitt. Der AB-Einzelfahrscheinpreis innerhalb Berlins soll von 3,50 Euro auf 3,80 Euro steigen, im März 2023 betrug er noch drei Euro. Es gilt das Prinzip, mit dem der damalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn vor 20 Jahren den Konzernruin einleitete: Leistung auf Null, Preise höher.

In Berlin ist der ÖPNV-Bankrott jedenfalls fast geschafft. Der Berliner Kurier zitierte am Donnerstag Matthias Oomen vom Landesverband Pro Bahn: »Der öffentliche Nahverkehr im VBB ist entweder schlecht oder überlastet.« Mit Blick auf die Berliner U-Bahn sprach er von »einer regelrechten Schlechtleistung«. Im ohnehin ausgedünnten Takt fielen viele Bahnen aus. Auch die S-Bahn in der Hauptstadt sei in einer großen Krise. Im ländlichen Raum Brandenburgs müsse man froh sein, wenn der Bus einmal in der Stunde fahre.

Preiserhöhungen, so Oomen, hielten Menschen davon ab, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Er hat’s nicht verstanden: Das ist der Sinn der Sache. Die Pflicht zum Kauf eines fetten E-Autos wird demnächst im Grundgesetz verankert. ÖPNV? Kann weg.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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