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Aus: Ausgabe vom 02.11.2024, Seite 3 / Schwerpunkt
Rosa-Luxemburg-Konferenz

Warnhinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit dem Berliner Verwaltungsgericht: Vorsicht! Hier wird revolutionäre Kraft getankt!

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23. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz der jungen Welt im Januar 2018 in Berlin

Die junge Welt betreibt mit der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz aktiv Propaganda für die Errichtung einer Einparteiendiktatur! Zwar nehmen tatsächlich Personen verschiedenster politischer Standpunkte an der Konferenz teil, die zudem viele andere Themen besprechen, dies dient aber nur der interessanten und unauffälligen Einbettung der oben genannten Inhalte. In Wirklichkeit geht es darum, Widerstand gegen den Kriegskurs der Regierung zu schüren. Dafür könne man auf der Konferenz »revolutionäre Kraft tanken«, wie es die jW in einem Werbeartikel zugibt. Wofür man die sonst noch brauchen kann, hat der damalige jW-Chefredakteur Arnold Schölzel ganz offen in seiner Zeitung formuliert: »Ändere die Welt, sie braucht es!«

Deshalb sind wir regelrecht verpflichtet, Sie vor solchen Umtrieben zu warnen! Abonnieren Sie die junge Welt nicht, und besuchen Sie keinesfalls diese Konferenz! Lassen Sie sich nicht einreden, dass es eine bessere Welt geben könnte! Mit jedem Abo, mit jeder Spende, mit jeder gekauften Eintrittskarte tränken Sie den Nährboden für solche Umtriebe! Und glauben Sie ja nicht, es sei weniger gefährlich, die Konferenz per Videostream brav von zu Hause aus zu verfolgen, denn auch auf diesem Weg will die junge Welt in Wirklichkeit nur eines: Reichweite für ihre Inhalte schaffen! Welche das nach unserer Meinung sind, haben wir ja nun für Sie offengelegt! Wer anderes behauptet, ist offensichtlich selbst Verfassungsfeind!

(zusammengestellt aus Aussagen im aktuellen Verfahren der Tageszeitung junge Welt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Presse- und Meinungsfreiheit der jW durch den Inlandsgeheimdienst, jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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