UN: Gazahilfe an Tiefpunkt
Von Ina SembdnerMindestens 100.000 Menschen sind nach UN-Angaben vom Freitag innerhalb von 24 Stunden gezwungen worden, den nördlichen Gazastreifen zu verlassen. Dabei seien Hilfslieferungen in Teile des belagerten Nordens der Enklave so gut wie unmöglich, erklärte Jens Laerke vom UN-Nothilfebüro OCHA in Genf. Die Äußerungen stehen in deutlichem Widerspruch zu einer Einschätzung der USA von Anfang dieser Woche, wonach Israel die humanitäre Hilfe für den Gazastreifen derzeit nicht behindert und damit Einschränkungen für die US-Militärhilfe vermeidet. »Aus unserer Sicht gehen alle Indikatoren, die für humanitäre Hilfe in Frage kommen, in die falsche Richtung«, so Laerke. »Der Zugang ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Chaos, Leid, Verzweiflung, Tod, Zerstörung und Vertreibung haben einen Höhepunkt erreicht.«
Auf internationaler Ebene wird der Druck auf Israel unterdessen weiter erhöht. Am Donnerstag verabschiedete der mit Menschenrechten befasste Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit eine Resolution zum Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechtes auf einen unabhängigen Staat Palästina. Dagegen stimmten Argentinien, Israel, Mikronesien, Nauru, Paraguay und die USA. Nach Abschluss der aktuellen Sitzung wird der Ausschuss diese und andere angenommene Resolutionen der Generalversammlung zur Prüfung vorlegen, damit sie von der Weltorganisation angenommen werden können.
Zugleich zirkuliert im UN-Sicherheitsrat ein Resolutionsentwurf der zehn gewählten Mitglieder Algerien, Ecuador, Guyana, Japan, Malta, Mosambik, Schweiz, Sierra Leone, Slowenien und Südkorea. In dem am Donnerstag an die ständigen Mitglieder gesendeten Papier wird ein »sofortiger, bedingungsloser und dauerhafter Waffenstillstand« im Gazastreifen gefordert. Bekräftigt wird auch die Forderung des Rates nach »sofortiger und bedingungsloser Freilassung aller Geiseln«. Der AP vorliegende Entwurf fordert zudem den sofortigen Zugang der Zivilbevölkerung des Gazastreifens zu humanitärer Hilfe.
Siehe auch
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
Kiew will alle Gebiete zurück
vom 16.11.2024 -
Bomben auf Beirut
vom 16.11.2024 -
Nordkorea liefert
vom 16.11.2024 -
Blockade in Bolivien vorerst beendet
vom 16.11.2024 -
Sieg für Dissanayake
vom 16.11.2024 -
Von der Leyen vor Gericht
vom 16.11.2024