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Aus: Ausgabe vom 16.11.2024, Seite 7 / Ausland
Pfizergate

Von der Leyen vor Gericht

Pfizer-Deal der EU-Kommissionspräsidentin
Von Mawuena Martens

Einfach mal so 1,8 Milliarden Dosen Coronaimpfstoff vom Chef eines US-amerikanischen Pharmariesen bestellt – für geschätzte 35 Milliarden Euro, wohl per SMS. Wegen dieses offensichtlichen Fehlverhaltens musste die EU-Kommission am Freitag vor dem Europäischen Gerichtshof vorstellig werden. Geklagt hatte die US-amerikanische Tageszeitung New York Times. Sie verlangt Zugang zu sämtlichen Textnachrichten zwischen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla, im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 11. Mai 2022 zum Kauf des dritten Pakets an Impfstoffen. Dieser fand im Jahr 2021 statt und war der größte jemals abgeschlossene Vertrag der EU.

Doch die Staatengemeinschaft, der Transparenz und eine gute Regierungsführung angeblich so wichtig sind, verweigerte bisher eine Herausgabe von Dokumenten. Sie behauptete, dass sich keinerlei offizielle Dokumente in ihrem Besitz befänden. Bei der Verhandlung geht es daher nicht nur um die Pfizer-Geschäfte, sondern auch darum, welche Dokumente die EU-Kommission künftig an die Öffentlichkeit geben muss. Wie Politico am Freitag berichtete, hat der Anwalt der EU-Kommission, Paolo Stancanelli, nun erstmals zugegeben, dass Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla ausgetauscht worden sind. Diese seien jedoch nicht »von Substanz« gewesen und hätten daher auch nicht im offiziellen Dokumentenmanagementsystem der EU registriert werden müssen.

Vielleicht spekuliert von der Leyen darauf, dass es so läuft wie in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin: In der sogenannten Berateraffäre, die sich um die Vergabe etlicher Aufträge an externe Berater der Bundeswehr drehte, war eine »Sicherheitslöschung« von Daten auf dem Handy der Ministerin vorgenommen worden. Eine aus diesem Grund erstattete Anzeige war durch die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch fallengelassen worden. Und auch ein Untersuchungsausschuss im Bundestag schadete der Karriere der CDU-Politikerin nicht.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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