Vorschlag
Fußball: Bundesliga der Frauen
10. Spieltag: TSG Hoffenheim – Eintracht Frankfurt
Gute Aussichten: Die Frankfurterinnen haben bislang eine starke Saison hingelegt und bei den beiden großen Teams Wolfsburg (3:0-Sieg) und Bayern (1:1-Unentschieden) gepunktet. Gegen Hoffenheim sieht die Bilanz gut aus, den letzten Test vor der Saison gewannen jedoch die Damen aus Nordbaden mit 2:0.
Das Erste, Sa., 17.05 Uhr
Meisterküche: Herzhaftes Veggie-Menü
Rote Bete aus dem Ofen mit buntem Topping aus gerösteten Walnüssen, Frischkäsecreme und Honig; Süßkartoffel-Cheesecake; Rosenkohlsalat mit einem Dreierlei von Topinambur; Wirsingroulade mit Kartoffel-Feta-Füllung.
Da wird kein Hund in der Pfanne verrückt, denn hier müssen Zoophagen darben. Allen anderen wird es gut schmecken. BRD 2023.
WDR, Sa., 17.15 Uhr
Verbrechen und Kunst im Barock
Der Fall Artemisia Gentileschi
1611 beginnt in Rom der Prozess gegen den Maler Agostino Tassi (1578–1644). Ihm wird zur Last gelegt, Artemisia Gentileschi (1593–1654), die er im zeichnerischen Handwerk der Perspektive unterrichtete, vergewaltigt zu haben. Für Gentileschis Vater wäre das wohl nicht so wild gewesen, hätte Tassi sie damit nicht außerehelich entjungfert. BRD 2024.
Arte, Sa., 21.05 Uhr
Handball: Bundesliga
10. Spieltag: THW Kiel – SG Flensburg-Handewitt
Die erste Liga im Herrenhandball bietet viel Spannung: Aktuell schlägt vorne jeder jeden und mit Melsungen und Hannover stehen zwar starke Teams auf eins und zwei, nicht aber die heißesten Favoriten auf den Titel. Da kommt das 111. Nordderby doch genau zur rechten Zeit!
NDR, So., 13.45 Uhr
NZZ-Format
Blinde Welt – Wie KI das Leben von blinden Menschen verändert
Frühzeitige Krankheitserkennung, Orientierungshilfe im Alltag: Wie Dietmar Dath in »Maschinenwinter« bereits richtig anführte, geht es längst darum, dass sich die Maschinen beim Menschen durch Nutzen dafür bedanken, was wir alles für sie getan haben. Schweiz 2024.
3sat, So., 19.10 Uhr
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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