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Aus: Ausgabe vom 09.12.2024, Seite 2 / Inland
Streichung von Paragraph 218

Für Selbstbestimmung

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Bei einer Demonstration in Berlin haben mehrere tausend Menschen die Legalisierung von Abtreibungen in Deutschland gefordert. »Es ist ein Menschenrecht, über den eigenen Körper zu entscheiden«, teilte die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Julia Duchrow, mit. Auch in Karlsruhe gingen zahlreiche Menschen auf die Straße. Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches eine Straftat, wird aber nicht bestraft, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfindet und die Frau sich zuvor darüber hat beraten lassen.(dpa/jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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