Kleiner Erfolg gegen Streikbruch
Laut dem »Arbeitnehmerüberlassungsgesetz« dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Aber genau das passiert seit September beim Bundesanzeiger in Köln. Dagegen hat Verdi vergangenen Dienstag eine einstweilige Verfügung eingereicht, die das Arbeitsgericht Köln aber erst am Freitag auf seine Tagesordnung setzte. Prompt, etwa 11.15 Uhr, verkündete der Bundesanzeiger, der zur Verlagsgruppe DuMont gehört, für diesen Tag auf den Einsatz der Leiharbeiter zu verzichten. Weil der Grund für den Antrag auf einstweilige Verfügung aus dem Raum war und der Streikaufruf nur bis zum Freitag, dem 13., galt, lehnte das Arbeitsgericht den Antrag aus prozessualen Gründen ab. Das Gericht hat sich dadurch zwar nicht inhaltlich mit dem Streikbruch beim Bundesanzeiger beschäftigt, wie Dagmar Paasch, Landesfachbereichsleiterin bei Verdi NRW, am Sonntag gegenüber jW sagte. Verdi wertet das Ergebnis dennoch als einen Erfolg. Es zeige, dass die bisherige Praxis des Einsatzes von Leiharbeitern beim Bundesanzeiger nicht mit den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vereinbar ist.
Von mehr als 600 Beschäftigten beim Bundesanzeiger sind nur wenige noch arbeitsvertraglich an einen Tarifvertrag gebunden, dafür sind etwa 200 sachgrundlos befristet. Hinzukommen knapp 260 Leiharbeiter. Seit gut 130 Tagen streiken die Beschäftigten des Bundesanzeigers, in dem auch Bundes- und Landesministerien ihre Bekanntmachungen veröffentlichen, für Tariftreue und einen Tarifvertrag. Verhandlungen lehnt die Geschäftsführung bislang ab. Als der Bundesanzeiger im September die Leiharbeitsfirma wechselte, wurden auch die Streikbedingungen schlechter. Die neue Firma Unique ist zur Entsendung ihrer Angestellten während Arbeitsniederlegungen bereit. Auffällig sei laut Paasch auch, dass zum Teil die gleichen Leiharbeiter wie vorher eingesetzt werden. (jW)
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