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Aus: Ausgabe vom 17.01.2025, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Gebührenverordnung

Von René Lau
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Seit Jahren bemängeln Fußballfans, Fanhilfen und auch Fananwälte die Einschränkung von Fanrechten. Auch als Strafverteidiger stelle ich fest, dass meine Rechte und die Rechte des Mandanten immer weiter zurückgeschraubt werden sollen.

Diese Woche lässt mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kopfschüttelnd zurück. Offensichtlich ist diese Gesellschaft auf dem Weg, die Sicherheit im öffentlichen Raum zur reinen Dienstleistung verkommen zu lassen. Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, dass die Polizei, bisher zumindest in Bremen, verlangen kann, dass bestimmte Mehrkosten bei Fußballspielen von den Vereinen übernommen werden.

Eine Katastrophe für den deutschen Fußball, da dies der Polizei den Weg ebnet, weiter aufzurüsten, und sich das dann auch noch von den Vereinen bezahlen zu lassen. Und da es um Mehrkosten bei sogenannten Hochrisikospielen geht, ist es auch an der Zeit, dass die Politik endlich die Polizei dazu bringt, ihre Kosten und Planungen offenzulegen, was zu tun sie sich bisher beharrlich weigert.

Des weiteren soll das Urteil kommerzielle Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern betreffen. Also auch Spiele der dritten oder vierten Liga darunter? Dort spielen in der Regel mitgliedergeführte Vereine und keine Kapitalgesellschaften wie die der DFL. Zumindest die vierte Liga zählt als reine Amateurliga. Ist ein Spiel dort trotzdem eine kommerzielle Veranstaltung? Ein polizeilicher Bescheid mit einer Rechnung in sechsstelliger Höhe bedeutete da die sichere Insolvenz.

Und was ist mit Veranstaltungen in anderen Sportarten? Vor gar nicht allzu langer Zeit fand im Basketball das europäische Final-Four-Turnier in Berlin statt. Bekanntermaßen trafen dort viele türkische und griechische Basketballfans aufeinander, und die zahlreich erschienene Polizei hatte alle Mühe, die Fans auseinanderzuhalten. Stellt bei derartigen Veranstaltungen dann auch die Polizei eine Rechnung an den veranstaltenden europäischen Basketballverband?

Viele, die jetzt jubeln, dass die DFL-Millionärsklubs endlich zahlen müssen, werden sich noch umschauen. Denn dieses Urteil öffnet der Polizei die Tür, auch bei anderen Veranstaltungen zuzuschlagen. Stichworte dürften Karneval, Volksfeste oder die Silvesterfeier beispielsweise am Brandenburger Tor sein.

Man kann den zukünftig betroffenen Vereinen nur raten, jeden Kostenbescheid vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Anders können wir die Polizei nicht zu transparentem Handeln bringen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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