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Aus: Ausgabe vom 18.01.2025, Seite 5 / Inland
Zusatzvergütung

Erfolgreicher VW-Betriebsratschef

Landgericht eröffnet Strafverfahren gegen Bernd Osterloh
Von Klaus Fischer
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Hat sich die Taschen zu voll gemacht: Bernd Osterloh, früherer Vorsitzender des VW-Gesamtbetriebsrats

Der Volkswagen-Konzern pflegt ein recht enges Verhältnis zu seinen Betriebsratschefs. Sie sind zumeist nicht einfache Arbeitnehmervertreter, sondern agieren und kassieren im Multi-Milliarden-Konzern gelegentlich wie Topmanager. Zugleich sind sie Mitglieder des Aufsichtsrats des Gesamtkonzerns und in dessen Präsidiums. Das führt gelegentlich zu Problemen, die Öffentlichkeit und Justiz irritieren und letztere zum Handeln zwingen, wie jetzt erneut deutlich wird: Wegen möglicherweise überhöhter Betriebsratsvergütungen muss sich der frühere Vorsitzende des VW-Gesamtbetriebsrats Bernd Osterloh vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig habe ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage, wie die Nachrichtenagentur dpa am Freitag meldete. Zuvor hatte die Braunschweiger Zeitung darüber berichtet.

»Das Hauptverfahren ist durch Beschluss der Kammer eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Hauptverhandlung zugelassen worden«, zitierte dpa den Sprecher des Landgerichts. Es gebe demnach neben Osterloh einen weiteren Angeklagten. Vorgeworfen werde ihnen Beihilfe zur Gewährung möglicherweise überhöhter Vergütungen in drei Fällen. Termine für die Verhandlung gebe es noch nicht. Osterloh selbst habe eine Stellungnahme abgelehnt.

Hintergrund der dubiosen Angelegenheit ist ein Strafverfahren, das bereits bis 2021 vor dem Landgericht Braunschweig lief und jetzt neu aufgerollt werden muss. Angeklagt waren damals vier VW-Personalmanager, denen vorgeworfen wurde, mehreren Betriebsräten zu hohe Vergütungen bewilligt zu haben. Dabei ging es auch um die Bezahlung Osterlohs. Der soll in sogenannten bonusstarken Jahren bis zu 750.000 Euro erhalten haben. Das Landgericht hatte die Beschuldigten damals freigesprochen, das Urteil wurde aber 2023 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden.

Osterloh selbst war im damaligen Verfahren nur als Zeuge vernommen worden. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft ihm Beihilfe vor. Gegen den 68jährigen und dessen Mitangeklagten werde nun aber separat verhandelt, sagte der Gerichtssprecher. »Es handelt sich um zwei voneinander getrennte Verfahren.«

Osterloh startete 2005 als eine Art Aufräumer und Hoffnungsträger für Konzern und Beschäftigtenvertretung. Denn zuvor war bekannt geworden, dass Manager des Automobilriesen aus dem Verantwortungsbereich des damaligen Vorstands Peter Hartz (nach dem die berühmt-berüchtigten Gesetze der Ära von Kanzler Gerhard Schröder benannt waren) u. a. Luxusreisen von Betriebsräten finanziert und organisiert und auf VW-Rechnung bestellte Prostituierte als Betreuung engagiert hatten. Osterlohs Vorgänger Klaus Volkert war wegen Korruptionsvorwürfen zum Rücktritt gezwungen und wurde zweieinhalb Jahre später vom Braunschweiger Landgericht wegen Beihilfe und Anstiftung zu Untreue und Betriebsratsbegünstigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Osterloh begründete eine eigene Ära als Betriebsratschef: 16 Jahre blieb der einstige Hoffnungsträger im Amt – bevor er in die Funktion eines echten Topmanagers als Personalvorstand der VW-Lkw-Tochter Traton (MAN, Scania) befördert wurde. 2023 ging Osterloh in den Ruhestand.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (17. Januar 2025 um 20:42 Uhr)
    Da sage noch eine, im Kapitalismus sei für kleine Leute kein Aufstieg möglich.

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