BGH: »Knockout 51« wohl »terroristisch«
Karlsruhe. In der Frage der Einstufung der Neonazigruppe »Knockout 51« hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. Es stufte die Gruppierung nicht als terroristische, sondern als kriminelle Vereinigung ein. Dagegen erhob der Generalbundesanwalt Beschwerde beim BGH. Dieser erklärte nun, dass bei vorläufiger Bewertung auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ein hinreichender Tatverdacht vorliege. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Fragwürdiges Manöver
vom 07.03.2025 -
Klingbeils dünne rote Linie
vom 07.03.2025 -
TVöD – für alle an der Spree!
vom 07.03.2025 -
Ostdeutsche Männer mit Frauengehalt
vom 07.03.2025 -
»Sie wären als erste von der Wehrpflicht betroffen«
vom 07.03.2025