Gerichte vereiteln Washingtons Alleingänge
Von Detlef Georgia Schulze
Es ist ein Teilerfolg für die beiden Nonprofit-Organisationen AIDS Vaccine Advocacy Coalition und Global Health Council: In dem Streit um von der US-Regierung gesperrte »Entwicklungshilfe«-Mittel erging am Dienstag eine weitere Gerichtsentscheidung zugunsten der Klägerinnen. Kurz zuvor hatte US-Außenminister Marco Rubio noch verkündet, dass 83 Prozent der US-Auslandshilfen gecancelt seien. Das Gericht befand nun, dass die Regierung ihre Befugnisse überschritten habe.
Zurück zum 20. Januar, dem ersten Tag von Donald Trumps zweiter Amtszeit. In einer der zahlreichen unmittelbar von ihm erlassenen Exekutivverordnungen hieß es, dass »unverzüglich neue Verpflichtungen und Auszahlungen bezüglich Entwicklungshilfe an ausländische Länder und Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Auftragnehmer« bis zu deren Überprüfung außer Vollzug zu setzen seien.
Bereits am 13. Februar erließ das Bezirksgericht für den District of Colombia eine sogenannte Temporary Restraining Order (vorläufige einstweilige Verfügung, Eil-Eil-Rechtsschutz) gegen die Implementierung von Trumps Exekutivverordnung. Da sich dessen Regierung nicht daran hielt, ergingen weitere District-Court-Entscheidungen – zuletzt am 25. Februar die Anordnung, an einen Teil der Kläger alle Rechnungen für Arbeiten zu bezahlen, die vor dem 13. Februar abgeschlossen wurden. Letztere Anordnung des District Court beschäftigte sogar den Obersten Gerichtshof. Dieser entschied Mitte vergangener Woche mit fünf zu vier Stimmen gegen die Regierung. Inzwischen war allerdings die vom District Court gesetzte Frist für die Auszahlung abgelaufen. Am Donnerstag wurde daher eine neue Frist gesetzt. Außerdem wurde am Montag die einstweilige Verfügung zu einer Preliminary Injunction ausgeweitet. Diese hat nun bis zur Hauptsacheentscheidung Bestand, sofern nicht der District Court oder ein höheres Gericht bis dahin etwas anderes entscheidet.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die Bestimmung der Außenpolitik sei nicht allein Sache des Präsidenten, sondern gemeinsame Sache der beiden politischen Gewalten – also der Exekutive und der Legislative. Im Gegensatz dazu versuche die Regierung im hier interessierenden Streitfall einseitig zu entscheiden, dass »die vom Kongress für die Auslandshilfe bewilligten Mittel nicht ausgegeben werden«. Die Exekutive beanspruche »nicht nur ihre verfassungsmäßige Befugnis, zu bestimmen, wie die bewilligten Mittel ausgegeben werden sollen, sondern usurpiert auch die ausschließliche Befugnis des Kongresses, zu bestimmen, ob die Mittel überhaupt ausgegeben werden sollen«.
Aus diesen Gründen untersagte das Gericht der Regierung nun unter anderem, die fraglichen Haushaltsmittel zu sperren. Darüber hinaus wird sie verpflichtet, den vollen Betrag, den der Kongress im Further Consolidated Appropriations Act of 2024 für Auslandshilfeprogramme vorgesehen hat, auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Allerdings waren die NGOs nicht vollständig erfolgreich: Die Regierung hat inzwischen neue Vertragskündigungen ausgesprochen, und das Gericht sieht – jedenfalls bisher – das Vorbringen der NGOs, dass damit unter Vorwänden nur der ursprüngliche pauschale Ausgabenstopp fortgesetzt werde, nicht als ausreichend belegt an. Darum wird es also im Hauptsacheverfahren und vielleicht auch in neuen, separaten Prozessen gehen.
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