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13.03.2025, 19:07:33 / Kapital & Arbeit
Arbeitskampf

Hamburg: Gericht untersagt Warnstreik im Berufsverkehr

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Hamburg. Die Gewerkschaft Verdi darf den Hamburger Elbtunnel nicht während des Feierabendverkehrs mit einem Warnstreik lahmlegen. Die Sperrung des Tunnels dürfe am Donnerstag frühestens um 21 Uhr beginnen. Sie müsse spätestens am Freitag mit Einsetzen des Berufsverkehrs um 6.30 Uhr beendet sein, heißt es in einem vor dem Arbeitsgericht verabredeten Vergleich zwischen Verdi und der staatlichen Autobahn GmbH.

Die Entscheidung gilt auch für die Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen auf der A7 sowie für den Wallringtunnel am Hauptbahnhof und den Krohnstiegtunnel am Flughafen.

Verdi hatte die Beschäftigten der Tunnelbetriebszentrale aufgerufen, von 18 Uhr am Donnerstag abend bis Freitag morgen um zehn Uhr die Arbeit niederzulegen. Die Gewerkschaft wollte mit einem Antrag sicherstellen, dass die Notdienstbesetzung ausschließlich zur Sicherung der Tunnel beschäftigt wird. Das für den Betrieb verantwortliche bundeseigene Unternehmen Autobahn GmbH wollte dagegen die bereits abgeschlossene Notdienstvereinbarung vor Gericht erweitern, damit der Elbtunnel für den Verkehr geöffnet bleiben könnte, so das Gericht vorab in einer Mitteilung.

Der Streik sei unverhältnismäßig und setze die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aufs Spiel, sagte der für das Personal verantwortliche Geschäftsführer Sebastian Mohr. Mit dem Streik drohe eine der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands lahmgelegt zu werden. »Wir respektieren das Streikrecht und die Tarifautonomie, aber diese Arbeitskampfmaßnahme ist verantwortungslos.«

Die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen soll am Freitag in Potsdam beginnen. Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Verbesserungen. Gefordert wird etwa eine Tariferhöhung in Höhe von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich. Außerdem verlangt die Gewerkschaft drei zusätzliche freie Tage. (dpa/jW)

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