Ermächtigung zur Aufrüstung
Berlin. Mit 513 gegen 207 Stimmen ohne Enthaltungen hat der Bundestag am Dienstag drei Änderungen des Grundgesetzes verabschiedet. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit lag bei 489 Stimmen. Die Änderungen ermächtigen zukünftige Regierungsfraktionen dazu, mit einfacher Mehrheit Schulden insbesondere fürs Militär in Billionenhöhe zu beschließen. Für »Verteidigungs«-Zwecke oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts besteht keine Obergrenze mehr. Zudem wurde ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Sanierung der Infrastruktur beschlossen. 100 Milliarden Euro davon erhalten die Länder. Zusammen mit den Antragstellern CDU/CSU und SPD stimmten Bündnis 90/Die Grünen für das beispiellose Hochfahren der Staatsverschuldung. (jW)
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