Luxusmakler unter Verdacht
Von Oliver Rast
Sie sind seit Monaten im Visier der Ermittler: Die Luxusmakler des deutschen Branchenprimus Engel & Völkers (E&V) aus Hamburg, berichtete das Handelsblatt am Montag. Der Vorwurf: Scheinselbständigkeit bei freiberuflichen Maklern im Franchisemodell. Bereits Mitte Dezember waren rund 300 Beamte bundesweit ausgerückt, um 18 Büros der E&V-Gruppe zu durchsuchen. Unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft Bielefeld führt der Zoll die Ermittlungen. Die Bundesbehörde geht gegen Betrug und Untreue bei Sozialversicherungsleistungen vor.
Franchise, wie funktioniert das Modell? Im Franchise sind die einzelnen Filialen keine Niederlassung der Firma. Sie gehören selbständigen Geschäftsleuten, die eine Lizenz erwerben und bisweilen freie Mitarbeiter beschäftigen. Der Vorteil: Die Franchisenehmer profitieren im Gegenzug von der Marke des Lizenzgebers und von dessen Dienstleistungen. In einer solchen geschäftlichen Konstruktion ist entscheidend, wie stark jemand in den Geschäftsbetrieb eingegliedert ist. Folgt der Betreffende Arbeitsdirektiven, führt er Arbeitsaufträge aus, nutzt er dafür das IT-System samt weiterer Arbeitsmittel der Firma, arbeitet er nicht selbständig? Dann befindet sich der Betreffende in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Tja, und für eine derartige Tätigkeit müssen Beiträge für Sozialversicherungen abgeführt werden.
Zurück zu Engel & Völkers: Selbständige Makler würden im E&V-Franchisekonstrukt beim Lizenznehmer aus Bielefeld faktisch als abhängig Beschäftigte arbeiten. Arbeiten, ohne das dafür der E&V-Lizenznehmer Sozialabgaben zahlt. »Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sollen Immobilienmakler sich als selbständige Personen angemeldet haben, obwohl diese in den Arbeitsprozess der von den Beschuldigten geführten Unternehmen integriert gewesen sein sollen und von den Beschuldigten Weisungen erhalten haben sollen«, zitierte Tagesschau.de Ende Dezember aus der gemeinsamen Pressemitteilung von Zoll und Staatsanwaltschaft.
Wenig überraschend, eine Unternehmenssprecherin hatte direkt nach den Razzien den Anfangsverdacht einer systematischen Scheinselbständigkeit zurückgewiesen. »Entschieden«. Mit den Behörden arbeite man »vollumfänglich« zusammen.
Klar ist bislang: Die Ermittler gehen nicht nur gegen eine E&V-Dependance in Ostwestfalen vor, sondern gegen das Gesamtunternehmen, deckte das Manager-Magazin in seiner Aprilausgabe auf. Die Strafverfolgung zeigt dem Handelsblatt zufolge längst Wirkung: Branchenvertreter würden zunehmend nervös. »Alle schauen beim Verfahren genau hin, und viele fürchten, dass die Ermittlungen weitere Kreise ziehen«, zitiert die Zeitung einen nicht näher benannten »Insider«. Erste Immobilienmakler würden die eigenen Verträge »noch einmal diskret von ihren Anwälten überprüfen lassen«.
Und Dirk Wohltorf, Präsident des zahlenmäßig stärksten Unternehmerverbands der Immobilienwirtschaft IVD, meint nach Handelsblatt-Angaben: Das staatsanwaltliche Engagement habe eine »Signalwirkung in die gesamte Branche«. Deshalb rechne er nicht damit, dass weitere Maklerfirmen in den Fokus der Fahndungsbehörden gerieten. Mag sein. Nur, ein Branchenkollege aus München erklärte in einem später gelöschten Kommentar freimütig: »Scheinselbständigkeit gehört zum System Franchise und Lizenzmakler.«
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