Abgeschoben in den Knast
Von Julieta Daza, Caracas
Für Venezuela sind es »Verbrechen gegen die Menschheit«, die an den etwa 250 Staatsbürgern, die seit Mitte März aus den USA in ein Megagefängnis in El Salvador abgeschoben wurden, begangen werden: unter anderem gewaltsames Verschwindenlassen, systematische Folter und Deportation allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, wie der venezolanische Generalstaatsanwalt Tarek William Saab am Montag bei einer Pressekonferenz erklärte.
Laut offiziellen Stellungnahmen des US-Außenministers Marco Rubio, der schon zuvor als Senator die imperialistischen Interessen der USA in Lateinamerika vertreten hatte, handele es sich bei den Abgeschobenen um Mitglieder krimineller Organisationen. Beweise oder ein gerichtliches Urteil wurden jedoch nicht vorgelegt. Generalstaatsanwalt Saab betonte am Montag, dass gegen keinen der nach El Salvador abgeschobenen Venezolaner die Staatsanwaltschaft des südamerikanischen Landes einen Haftbefehl erteilt habe. Die Namen der Migranten seien außerdem nur auf inoffiziellen Listen, die in den USA im Umlauf sind, zu lesen, was ihre Identifizierung erschwere.
Das Anfang 2023 eröffnete sogenannte Gefängniszentrum für Terrorismus (kurz »Cecot«), in dem die Abgeschobenen inhaftiert wurden, gilt als Symbol der brutalen Sicherheitspolitik des salvadorianischen Präsidenten Nayib Bukele. Das laut Aussagen Bukeles »größte Gefängnis Amerikas« mit Platz für 40.000 »Terroristen« wird scharf von salvadorianischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Laut der Nachrichtenagentur Associated Press sehe das zwischen den Regierungen der USA und El Salvador abgeschlossene Abkommen vor, dem mittelamerikanischen Land sechs Millionen US-Dollar für die Inhaftierung von rund 300 Migranten für ein Jahr zu zahlen. Die Abgeschobenen werden somit von den USA und ihrem mittelamerikanischen Lakaien als bloße Ware betrachtet.
Die beiden Regierungen scheint zudem die Rechtslage nicht zu interessieren. Trump beruft sich auf den »Alien Enemies Act« von 1798, um die Deportationen ohne ordnungsgemäße Verfahren zu rechtfertigen. Im März hatte ein US-Bezirksrichter jedoch gegen die Anwendung des Gesetzes entschieden. Darauf kann sich nämlich nur im Kriegsfall berufen werden, und der besteht zwischen den USA und Venezuela nicht, auch wenn Trump in der Ankunft von Venezolanern eine »feindliche Invasion« erkennen will.
Obwohl bisher auch zahlreiche Migranten anderer lateinamerikanischer Staaten aus den USA deportiert worden sind, wird der Fall Venezuela von Trumps Administration exemplarisch behandelt. Denn die Vereinigten Staaten verfolgen spätestens seit 2015, als der ehemalige US-Präsident Barack Obama ein Dekret herausgab, in dem Venezuela als »außergewöhnliche Bedrohung« für die nationale Sicherheit bezeichnet wurde, eine imperialistische Sanktionspolitik gegen das Land. Dieses verfügt über eine der größten Erdölreserven der Welt und treibt trotz Widersprüchen, Fortschritten und Rückschlägen einen linksgerichteten politischen und sozialen Veränderungsprozess voran.
Insofern sind die nur vor einigen Tagen von US-Außenminister Rubio bei seinem Karibikbesuch geäußerten Drohungen gegen Venezuela, bei denen er außerdem den Territorialstreit zwischen der Bolivarischen Republik und Guyana instrumentalisierte, nichts besonders Neues. Ebenso handelt es sich bei den dieses Jahr erteilten unilateralen US-Zwangsmaßnahmen auf wirtschaftlicher Ebene, die sich gegen die venezolanische Ölindustrie richten, nur um die aktuellsten Ereignisse einer langen Geschichte des US-Imperialismus gegen Venezuela und Lateinamerika, das dieser immer noch als seinen »Hinterhof« ansieht. Dagegen müssen die lateinamerikanischen Völker weiterhin Widerstand leisten.
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