Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 05.04.2025, Seite 8 / Ansichten

Racket des Tages: Berliner Polizei

Von Felix Bartels
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Kein Schlips am Hals, kein Geld im Sack …

Anfang 2024 machte man sich bei der Polizei Sorgen um die Rechtsordnung. Der Vize der Polizeigewerkschaft mahnte mit Rücksicht auf das eingerichtete Amt des Bundespolizeibeauftragten: »Es besteht nach wie vor die Befürchtung, dass mit diesem Gesetz die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung tangiert sein könnte.« Teilgewalten lieben Gewaltenteilung, weil sie ihre Gewalt nicht gern teilen.

Eine weitere Probe jener Rechtsauffassung gibt es nunmehr in der Hauptstadt. Vorging folgendes. Die Berliner Polizei nutzt etwa 45.000 Quadratmeter im einstigen Flughafen Tempelhof. Auch das Präsidium befindet sich dort. Der Gewerbemietvertrag legt eine Indexmiete fest, eine variable Zahlung also, abhängig von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Mit den steigenden Preisen der letzten Jahre war demnach eine Mieterhöhung fällig, die einem Bericht der B. Z. zufolge bei 1,5 Millionen Euro liegt. Die für das Grundstück verantwortliche Tempelhof Projekt GmbH machte die Erhöhung zum 1. Januar 2024 gegenüber der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geltend, die für die Polizei auftritt. Und die die Forderung – denn wer kann, der kann – ihrerseits zurückweist. Dem Flughafengelände übrigens könnte die Summe von Nutzen sein. Nur 62 Prozent der rund 205.000 Quadratmeter werden derzeit aufgrund des schlechten Zustands genutzt. Bereits im November 2024 hatte man seitens des Senats die Zahlung der Außenstände verweigert.

Doch Rettung naht. BIM und Tempelhof Projekt stehen »im partnerschaftlichen Verhältnis und arbeiten gemeinsam lösungsorientiert an einer optimalen Unterbringung der Polizei Berlin, insbesondere in Zeiten der angespannten Haushaltslage«, teilte die BIM der B. Z. mit. Zur Vorlage beim Kampf mit dem Vermieter dürfte das dem Ottonormalwicht nicht taugen. Es sei denn, er wäre, wie die Berliner Polizei, sein eigenes Racket.

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