Erlaubnis vom Kartellamt
Von Susanne Knütter
Nach der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank hat auch das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben: Unicredit darf weitere Commerzbank-Anteile erwerben. Aus »fusionsrechtlichen Gesichtspunkten« gebe sie die Anteilserhöhung auf 29,9 Prozent frei, erklärte die Bonner Behörde am Montag. Durch den angemeldeten Minderheitserwerb komme es zu einer Stärkung der Marktposition der Unicredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag. »Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war.«
Unicredit-Chef Andrea Orcel arbeitet seit Monaten auf eine Übernahme der Commerzbank hin. Die Mailänder Großbank hatte im September den Teilausstieg des Bundes bei der Commerzbank genutzt und war im großen Stil bei Deutschlands zweitgrößter Privatbank eingestiegen. Nach bisherigen Angaben kontrolliert die Unicredit gut 28 Prozent der Commerzbank-Anteile, den größeren Teil aber in Form von Derivaten, also Optionen auf Aktien. Ab einem 30-Prozent-Anteil wäre die Unicredit verpflichtet, ein Kaufangebot an die übrigen Anteilseigner vorzulegen.
Das Management der Commerzbank versucht, sich gegen die mögliche Übernahme etwa mit Stellenstreichungen zu wehren. Außerdem sollen großzügige Dividenden die übrigen Aktionäre überzeugen, dass sich ein Verkauf an Unicredit nicht lohnt. Auch Betriebsrat und die zuständige Gewerkschaft Verdi sind gegen eine Übernahme der Commerzbank. Ebenso Berlin. Die Entscheidung des Bundeskartellsamts habe das Bundesfinanzministerium »zur Kenntnis genommen«, sagte ein Sprecher. Die Bundesregierung unterstütze »die auf Eigenständigkeit gerichtete Strategie der Commerzbank« und deren »ambitionierte Ziele«. Ein »unabgestimmtes und unfreundliches Vorgehen« lehne sie ab. »Feindliche Übernahmen« im Bankensektor halte die Bundesregierung »nicht für angemessen«, insbesondere wenn es »um systemrelevante Veränderungen« gehe.
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