Gegründet 1947 Donnerstag, 24. April 2025, Nr. 95
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 24.04.2025, Seite 2 / Inland

Einzelvermietung: Vermieter muss für Strom zahlen

Karlsruhe. Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat, die Zimmer darin aber einzeln vermietet werden, richtet sich das Leistungsangebot eines Energieversorgers an den Vermieter und nicht wie sonst üblich an den Mieter. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einer Vermieterin und einem Energieversorger, der Geld für die Belieferung ihrer Wohnung verlangte. Vor Gericht stritten die Parteien darüber, ob der durch die Entnahme zustande gekommene Versorgungsvertrag mit der Eigentümerin oder mit den Mietern – so die Auffassung der Eigentümerin – besteht. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.