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29.04.2025, 20:36:00 / Kapital & Arbeit

Naturschutzorganisationen: BRD bricht EU-Umweltrecht

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Schleppnetz oder nicht? Räucherofen am Kai des Fischereihafens in Travemünde (21.3.2025)

Brüssel. Umweltorganisationen werfen Deutschland, Frankreich und Italien systematischen Bruch von europäischem Umweltrecht vor. Am Dienstag reichten sie deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Die Länder ließen »zerstörerische« Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten zu. An der Beschwerde ist unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beteiligt.

Betroffen seien 15 Naturschutzgebiete, darunter vier vor den Küsten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Folgen der Grundschleppnetzfischerei seien verheerend für empfindliche Lebensräume. Die Umweltschützer verlangen deshalb von der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und die aufgeführten Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist per se in der EU nicht verboten. Im Februar 2023 hatte die Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Fischereiart in empfindlichen Gebieten schrittweise einzustellen – ein Gesetz dazu gibt es derzeit auf EU-Ebene jedoch nicht. Allerdings gelten in den Meeresschutzgebieten EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen. (dpa/jW)

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