Dammbruch für Folter
Frankfurt/Main: Expolizeivizepräsident Daschner darf sich trotz Verstoß gegen Grundgesetz und Strafgesetzbuch als »unbestraft« bezeichnen. Landgericht verhängte milde Geldstrafe
Winfried WolfDer Fall lag klar. Ein hoher deutscher Polizeibeamter hatte unzweideutig gegen das Verbot, Folter anzudrohen, verstoßen. Doch er wurde nun gestern von der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts faktisch freigesprochen.
Am 1. Oktober 2002 ließ der damalige Polizeivizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, den Tatverdächtigten Magnus Gäfgen mit körperlicher Mißhandlung bedrohen, um einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen B...
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