Abgeschrieben
Strafanzeige gegen Republikaner und NPD wegen Volksverhetzung auf Wahlplakaten
* Gegen NPD und Republikaner wurde Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Wir dokumentieren die Begründung auszugsweise. »Aus nicht unberechtigter Sorge« um seine Sicherheit bittet der Autor »eindringlich, bei einer Berichterstattung mich nicht namentlich zu nennen«.
Am Freitag, dem 26. August 2005, habe ich beim Polizeipräsidium der Bundesstadt Bonn Strafantrag gestellt gemäß Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung)
a) gegen den presserechtlich verantwor...
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