Abgeschrieben
Bescheide des Generalbundesanwalts und der Berliner Staatsanwaltschaft in Sachen Masri und Zammar
* Wir dokumentieren aus Bescheiden des Generalbundesanwalts vom 20. Dezember zum Fall Al Masri sowie der Staatsanwaltschaft Berlin vom 12. Dezember zum Fall Zammar an den Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Der Generalbundesanwalt hat im Juni 2004 umfassend seine Zuständigkeit für die Verfolgung der Straftat zum Nachteil des Herrn Al Masri geprüft.
Ein Verbrechen der Verschleppung gemäß Paragraph 234a Strafgesetz...
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