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Aus: Ausgabe vom 14.02.2006, Seite 5 / Inland

Karlsruhe stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Wer als Mieter Nebenkosten nachgezahlt hat, obwohl die Nebenkostenabrechnung verspätet war, kann das Geld zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Im konkreten Fall erhält der Mieter nun eine Nachzahlung von 185 Euro zurück. Der Mieter war zum 31. Dezember 2003 aus seiner Wohnung ausgezogen. Wenige Wochen später, am 26. Januar 2004, erhielt er eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2002. Danach sollte er rund 185 Euro nachzahlen. Der Mieter wußte nicht, daß Nebenkosten nur noch im Folgejahr des Abrechnungszeitraums verlangt werden dürfen, und zahlte.  (AP/jW)