Aus: Ausgabe vom 11.03.2006, Seite 5 / Inland
ALG II muß auch für Stiefkinder reichen
Düsseldorf. Wer mit einem arbeitslosen Partner zusammenlebt, muß auch für dessen Kinder aufkommen. Darauf wies das Sozialgericht (SG) Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Urteil hin. In einem Streit um die Anrechnung des Partnereinkommens auf das Arbeitslosengeld II stellte es sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung. Unter anderem hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden, daß das Einkommen eines Verdienenden nur für den Partner, nicht aber für dessen Kinder angerechnet werden kann, weil für die Stiefkinder auch keine Unterhaltspflicht bestehe.
(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gedenken an Wehrmachtsdeserteure untersagt
vom 11.03.2006 -
Halberstadt war kein Einzelfall
vom 11.03.2006 -
Nur jeder vierte bekommt eine Lehrstelle
vom 11.03.2006 -
Protest gegen Pläne für AKW-Neubau
vom 11.03.2006 -
Koalitionskrise in Schwerin
vom 11.03.2006 -
Kriegsverhinderungspolitik statt Kriegsdiplomatie
vom 11.03.2006 -
Polizei kontra Bundeswehr
vom 11.03.2006 -
Spitzengespräche im Arbeitskampf
vom 11.03.2006 -
Fast am Ziel
vom 11.03.2006