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Halim Deners Tod soll ungesühnt bleiben

Staatsanwaltschaft Hannover fordert Freispruch für Polizisten

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Freispruch für den Polizisten gefordert, der 1994 den Kurden Halim Dener erschossen hatte. Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers erklärte in seinem Plädoyer am Freitag vor dem Landgericht Hannover, der 30jährige Polizeiobermeister habe nicht auf den 16jährigen schießen wollen. Es habe ein Gerangel gegeben, bei dem sich der Schuß unwillkürlich gelöst haben könne. Rechtsanwalt Hans-Eberhardt Schultz kritisierte für die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers die Beweisaufnahme in dem Verfahren als unzureichend. Es handele sich mindestens um fahrlässige Tötung.

In der Nacht zum 1. Juli 1994 hatte der Polizist den jungen Kurden in der Innenstadt von Hannover beim Kleben eines Plakates überrascht. Er habe den Verdacht gehabt, so der Beamte eines Spezialkommandos, es handle sich um ein Plakat der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Er habe den flüchtenden Dener eingeholt und zu Boden geworfen. Als er die beim Gerangel aus dem Holster gerutschte Dienstwaffe wieder zurückstecken wollte, so Klaus T., sei er beim Aufstehen gestrauchelt. Dabei habe sich der Schuß gelöst, der den jungen Kurden tödlich verletzte.

Oberstaatsanwalt Borchers verwies in seinem Plädoyer auf die Aussage eines Gutachters in dem Prozeß, daß es sich bei der Auslösung des Schusses um einen streßbedingten Reflex handeln könnte. Der Polizeibeamte hätte seinen aus dem Holster gefallenen Revolver allerdings am Boden festhalten und Halim Dener laufen lassen können. Diese Entscheidung habe ihn überfordert.

Rechtsanwalt Schultz bezweifelte in seinem Plädoyer für die Nebenklage die Aufklärung der Schuldfrage. Es bleibe der Verdacht der vorsätzlichen Tötung. Das Urteil in dem Prozeß wird für kommenden Freitag erwartet.

ddpADN/AP/AFP/jW

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