Aus: Ausgabe vom 01.04.2006, Seite 4 / Inland
GEZ darf Kfz-Halter ausspähen
Düsseldorf. Wer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muß damit rechnen, daß die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die Schliche kommen. Nach Informationen der Rheinischen Post vom Freitag hält das Kanzleramt die Existenz eines Autoradios für ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die Daten des Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können.
In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird laut Zeitung darauf verwiesen, daß die Datenübermittlung laut Paragraph 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. (ots/jW)
In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird laut Zeitung darauf verwiesen, daß die Datenübermittlung laut Paragraph 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. (ots/jW)
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