Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 13.04.2006, Seite 5 / Inland

ALG-Überzahlung geht retour

Darmstadt. Empfänger von Arbeitslosengeld dürfen zu viel gezahlte Unterstützung auch dann nicht behalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Berechnungsfehler zu verantworten hat. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt teilte am Mittwoch mit, im vorliegenden Fall habe ein Arbeitsloser dem Arbeitsamt korrekte Mitteilung über Einnahmen aus einem Nebenjob gemacht. Das sei aber bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes unberücksichtigt geblieben, so daß er mehrere Monate lang zu viel bekommen habe. Der 46jähre Arbeitslose muß das Geld jetzt zurückzahlen (AZ L 9 AL 254/05).(jW)