Aus: Ausgabe vom 22.04.2006, Seite 16 / Aktion
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Liebe Leserinnen und Leser,
die Gutscheine für ein dreiwöchiges kostenloses junge Welt-Abo sind heiß begehrt: In der ersten Woche unserer Aktion wurden 137 Probeabos bei uns eingelöst. Viele Einsender bestellten die junge Welt für sich selbst, andere erhielten den Gutschein von Freunden, Bekannten oder Verwandten, die die junge Welt bereits abonniert haben. Lotte Greiner aus Cottbus fragte an, ob wir nicht »echte« Gutscheine, also separat gedruckte, zur Verfügung stellen können. Rolf Most aus Köln regte an, eine schöne Klappkarte zum Weiterempfehlen und Verschenken anzubieten, die nur gegen Kostenbeteiligung abgegeben wird. Für die Beschenkten entfiele dann der Hinweis auf die Kostenbeteiligung, weil die schon vom Empfehlenden übernommen wurde.
Wir wollen diese Anregungen möglichst schnell umsetzen. Bis dahin können Sie ohne weiteres die Gutscheine aus junge Welt nutzen, z. B. indem Sie die komplette Samstagausgabe verschenken – mit Hinweis auf die Seite 16 mit dem Gutschein. Das schlägt Alex Höll aus Berlin vor. Falls auch Sie praktische Hinweise haben: Schreiben Sie uns. Vor allem aber: Nehmen Sie einen Gutschein, empfehlen Sie die junge Welt weiter, stärken Sie die Linke.
Verlag, Redaktion, Genossenschaft
die Gutscheine für ein dreiwöchiges kostenloses junge Welt-Abo sind heiß begehrt: In der ersten Woche unserer Aktion wurden 137 Probeabos bei uns eingelöst. Viele Einsender bestellten die junge Welt für sich selbst, andere erhielten den Gutschein von Freunden, Bekannten oder Verwandten, die die junge Welt bereits abonniert haben. Lotte Greiner aus Cottbus fragte an, ob wir nicht »echte« Gutscheine, also separat gedruckte, zur Verfügung stellen können. Rolf Most aus Köln regte an, eine schöne Klappkarte zum Weiterempfehlen und Verschenken anzubieten, die nur gegen Kostenbeteiligung abgegeben wird. Für die Beschenkten entfiele dann der Hinweis auf die Kostenbeteiligung, weil die schon vom Empfehlenden übernommen wurde.
Wir wollen diese Anregungen möglichst schnell umsetzen. Bis dahin können Sie ohne weiteres die Gutscheine aus junge Welt nutzen, z. B. indem Sie die komplette Samstagausgabe verschenken – mit Hinweis auf die Seite 16 mit dem Gutschein. Das schlägt Alex Höll aus Berlin vor. Falls auch Sie praktische Hinweise haben: Schreiben Sie uns. Vor allem aber: Nehmen Sie einen Gutschein, empfehlen Sie die junge Welt weiter, stärken Sie die Linke.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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