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Aus: Ausgabe vom 26.04.2006, Seite 14 / Feuilleton

Mietminderung wegen zu hoher Heizkosten

Hohe Heizkosten allein sind noch kein Mangel und berechtigen deshalb nicht zu einer Mietminderung, wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe laut AP berichtet. Deshalb reiche es bei schlecht isolierten Fenstern nicht, wenn Mieter die Heizkostenabrechnung abwarteten, um dann wegen unverhältnismäßig hoher Heizkosten die Miete zu mindern. Dies habe das Kammergericht Berlin festgestellt (Aktenzeichen: 8 U 13/05).

Undichte Fenster müssen Mieter aber auch nicht hinnehmen, berichtet die Zeitschrift weiter. Führe schlechte Isolierung dazu, daß es im Sommer zu heiß oder im Winter zu kalt werde, sollte der Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels aufgefordert werden. Bis dies dann geschehe, könne die Miete gemindert werden. Ziehe es unzumutbar, weil die Dichtungen an Fenstern und Außentüren schlecht sind, dann könne die Miete um 20 Prozent gekürzt werden, habe das Landgericht Kassel (Aktenzeichen: 1 S 274/84) entschieden. (AP/jW)

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