Aus: Ausgabe vom 03.05.2006, Seite 12 / Feuilleton
Bewährung zum Downloaden
Das Imperium der Kultur- und
Elektronikindustrie schlägt zurück: Wegen Verstoßes
gegen das Urheberrecht durch Herstellen und Verbreiten von Raubkopien
ist ein 37jähriger Mann am Dienstag vom Amtsgericht
Berlin-Tiergarten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Außerdem wurde er angewiesen, 200 Stunden gemeinnützige
Arbeit zu leisten. Der Angeklagte hatte von Juli 1998 bis Juli 2002
diverse Computerprogramme auf CD gebrannt und die Software zum Teil
anderen Internetnutzern über das Netz zum Herunterladen
bereitgestellt. Der entstandene Schaden beträgt den Angaben
zufolge mindestens 85 000 Euro.
(ddp/jW)
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