Aus: Ausgabe vom 19.05.2006, Seite 9 / Inland
Dumpingangebot für Industrieansiedlungen
Die geplante Föderalismusreform bedroht bereits erreichte Umweltstandards in Deutschland, öffnet dem Umweltdumping zwischen den Bundesländern Tür und Tor, programmiert endlose Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht, befördert die umweltpolitische Kleinstaaterei und gefährdet massiv die Europatauglichkeit Deutschlands im Umweltrecht. Das sind die zentralen Ergebnisse der Analyse, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) am Donnerstag bei der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur geplanten Föderalismusreform vorstellte. Gleichzeitig würde mit der Verabschiedung des Entwurfs von Union und SPD »auf unabsehbare Zeit die Chance vertan, ein modernes, effizientes Umweltrecht zu schaffen, das sich an den globalen Herausforderungen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes orientiert«, erklärte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht der DUH, im Plenarsaal des Bundestages.
Im Zentrum der Kritik stehen die Abweichungsrechte, die den Bundesländern künftig in entscheidenden Bereichen des Umwelt- und Naturschutzrechts eingeräumt werden sollen, wenn der Bund zuvor ein Gesetz erlassen hat. Bundesgesetze sollen demnach grundsätzlich erst sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, mit dem ausdrücklichen Ziel, daß die Bundesländer sie nach Belieben durch eigene, abweichende Regelungen ersetzen können. Dies werde unter den Ländern – etwa beim Wettbewerb um Industrieansiedlungen – einen Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards auslösen. Die DUH-Expertin appellierte an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, den Umweltteil des Reformvorhabens nicht ohne tief greifende Korrekturen passieren zu lassen. (ots/jW)
Im Zentrum der Kritik stehen die Abweichungsrechte, die den Bundesländern künftig in entscheidenden Bereichen des Umwelt- und Naturschutzrechts eingeräumt werden sollen, wenn der Bund zuvor ein Gesetz erlassen hat. Bundesgesetze sollen demnach grundsätzlich erst sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, mit dem ausdrücklichen Ziel, daß die Bundesländer sie nach Belieben durch eigene, abweichende Regelungen ersetzen können. Dies werde unter den Ländern – etwa beim Wettbewerb um Industrieansiedlungen – einen Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards auslösen. Die DUH-Expertin appellierte an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, den Umweltteil des Reformvorhabens nicht ohne tief greifende Korrekturen passieren zu lassen. (ots/jW)
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