Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 19.05.2006, Seite 9 / Inland

Bahn muß nicht für Polizei zahlen

Berlin/Leipzig. Die Bahn hat den Streit um die Finanzierung bahnpolizeilicher Aufgaben gewonnen. Der Konzern muß keinen Ausgleich an den Bund zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Ein entsprechender Bescheid des Bundes sei rechtswidrig. »Wir begrüßen das Urteil. Jede andere Entscheidung hätte den Verkehrsträger Schiene einseitig belastet und damit im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern geschwächt«, erklärte dazu Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene. Auch auf Straßen oder Flughäfen müßten Unternehmen keine Gebühren für die Sicherung von Verkehrswegen oder Gebäuden zahlen.

(ots/jW)

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