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Aus: Ausgabe vom 25.07.2006, Seite 4 / Inland

Keine Nebenkosten für leere Wohnungen

Karlsruhe. Mieter können nicht gezwungen werden, die Nebenkosten für eine zeitweise leerstehende Nachbarwohnung zu übernehmen. Dies entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betriebskosten etwa für Hausbeleuchtung und Fahrstuhl muß der Vermieter demnach selbst tragen, wenn als Umlageschlüssel der Flächenanteil der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche gilt. Den Verteilerschlüssel für die genannten Nebenkosten darf der Vermieter nur im Einverständnis mit den Mietern ändern. (AZ: VIII ZR 159/05)

(AFP/jW)

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