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Aus: Ausgabe vom 25.07.2006, Seite 9 / Inland

Fragwürdige Schnäppchen

Verbraucherzentrale mahnt Airlines ab. Endpreis von Flugtickets soll von vornherein erkennbar sein
Wegen unklarer Preisauszeichnungen für Flugtickets geht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) rechtlich gegen vier Fluggesellschaften vor. Der Vorwurf richte sich gegen die Fluggesellschaften Aer Lingus, Condor, Hapag Lloyd und LTU, wie der Verband am Sonntag in Berlin mitteilte. In ihrer Werbung im Internet werde der tatsächliche Endpreis nicht deutlich angegeben. »Solche unfairen Praktiken müssen ein Ende haben«, erklärte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Die vier Fluggesellschaften haben den Angaben zufolge bis zum 3. August Zeit, ihre Werbung zu ändern. Andernfalls drohe ihnen eine Unterlassungsklage.
Bei allen vier Gesellschaften erhöhen sich den Verbraucherschützern zufolge die Schnäppchenpreise bei näherem Hinsehen um Steuern, Servicegebühren oder Kerosinzuschläge. Teilweise würden die Verbraucher die Preiserhöhung erst im Laufe des Bestellvorgangs erfahren. Derartige Faktoren müßten nach der deutschen Preisangabeverordnung bereits in den beworbenen Preis einbezogen werden. »Wettbewerb heißt nun einmal, daß Verbraucher Angebote vergleichen können«, sagte von Braunmühl.
Anfang der Woche hatte die EU-Kommission ein Gesetz vorgeschlagen, mit dem Passagiere besser vor unlauteren Praktiken der Flugunternehmen geschützt werden sollen. Auch aus Sicht des vzbv ist eine europaweite Regelung erforderlich: »Auch wenn in Deutschland jetzt schon strengere Maßstäbe gelten, brauchen wir auch auf europäischen Markt einheitliche Standards«, so von Braunmühl.


(AP/jW)

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