Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 11.08.2006, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Sachsen verbietet Sportwettanbieter bwin

Schlechte Zeiten für Fußballzocker. Firmenchef kündigt Millionenklage an
Einen Tag vor Beginn der neuen Fußball-Bundesligasaison hat der Freistaat Sachsen am Donnerstag den größten Privatanbieter von Sportwetten in Deutschland, bwin, die Geschäftstätigkeit untersagt. Der österreichische Glücksspielkonzern und sein sächsischer Ableger dürften keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben, verfügte das Regierungspräsidium Chemnitz. Bwin kündigte umgehend Widerstand an: Die sächsische Firma werde gegen das Verbot klagen und Schadenersatz in Millionenhöhe fordern. Bis zur gerichtlichen Klärung will sie ihre Wetten im Internet weiter anbieten. Sachsen handle auf Grundlage von Beschlüssen aller 16 Bundesländer, erklärte der sächsische Innenstaatssekretär Jürgen Staupe. Die Länder berufen sich auf ein Grundsatz­urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März. Danach ist das staatliche Wettmonopol grundsätzlich zulässig. Allerdings muß der Staat dieses Monopol »konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten«. Die Sächsische Lotto GmbH als staatlicher Anbieter von Sportwetten sei den Vorgaben zur Suchtprävention und zur Werbebeschränkung bereits nachgekommen, erklärte das Dresdner Innenministerium weiter.

Der bwin-Chef in Sachsen, Steffen Pfennigwerth, nannte das Verbot »beispiellos«. Die Politik wolle nur aus fiskalischen Gründen am Lotteriemonopol festhalten, erklärte er am Unternehmenssitz im Neugersdorf. Leidtragende seien die Konsumenten und der Sport, den sein Unternehmen allein in diesem Jahr mit 56 Millionen Euro unterstützt habe. Der staatliche Anbieter Oddset hingegen habe nur 17 Millionen Euro Fördermittel an den Deutschen Sportbund ausgezahlt. Bwin werde alle Rechtsmittel ausschöpfen und alles daransetzen, die Untersagungsverfügung vom Verwaltungsgericht Dresden wieder aufheben zu lassen. Die Höhe der Schadenersatzforderung bezifferte er auf rund 500 Millionen Euro.

Bwin – früher betandwin – wird von Pfennigwerth nach eigenen Angaben als Einzelhandelskaufmann betrieben. Er hält eine noch aus DDR-Zeiten stammende Lizenz für Sportwetten von 1990. Seit Frühjahr 2002 ist der österreichische Glücksspielkonzern bwin Interactive Entertainment AG mit 50 Prozent an der sächsischen Firma beteiligt.

(AFP/jW)

Mehr aus: Kapital & Arbeit