Aus: Ausgabe vom 23.08.2006, Seite 4 / Inland
Bürgerbegehren zu Moschee unzulässig
Berlin. Das Bezirksamt Pankow hat ein Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft Pankow-Heinersdorfer Bürger (ipahb) gegen den Bau einer Moschee Mal aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen. Dies teilte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Berlin mit. Bürgerbegehren und -entscheide dienten ausschließlich dazu, Verwaltungshandeln anzuregen, begründete das Amt seine Entscheidung.
Im April hatte bereits die Senatsinnenverwaltung einen ähnlichen Antrag der Initiative zurückgewiesen.
(ddp/jW)
Im April hatte bereits die Senatsinnenverwaltung einen ähnlichen Antrag der Initiative zurückgewiesen.
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Gespräche von Passanten können belauscht werden«
vom 23.08.2006 -
Merkel sieht »Phantomdebatte«
vom 23.08.2006 -
Grüne wollen Rote rauskicken
vom 23.08.2006 -
CDU deckt auf: Linke wollen Bürger verkaufen
vom 23.08.2006 -
Warnung vor Hysterie
vom 23.08.2006