Aus: Ausgabe vom 26.08.2006, Seite 16 / Aktion
Lebenswichtig für die junge Welt
Warum eine Genossenschaft?
Im konkreten kapitalistischen Umfeld bot den Gründern eine Genossenschaft bessere Möglichkeiten als gesellschaftsrechtlicher Rahmen für das Zeitungsprojekt als andere Formen einer Kapitalgesellschaft, wie etwa eine Aktiengesellschaft. Das Genossenschaftsgesetz und die darauf fußende Satzung der LPG, bietet den Anteilszeichner umfassendere Mitwirkungsrechte. Für wirtschaftlich aktives Handeln sind Geldmittel unverzichtbar (Marketing, Projektfinanzierung, Investitionen, Überbrückung bei Liquiditätsschwankungen). Mit einer starken Genossenschaft im Rücken soll und kann die junge Welt ökonomisch unabhängig bleiben und sich weiterentwickeln.Wie entstand die Genossenschaft?
Am 7. Oktober 1995 wurde die LPG junge Welt e.G. gegründet. Obwohl die wichtigsten Organe Mitarbeitendenversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat bereits im März 1996 gewählt wurden oder sich konstituiert hatten, zog sich der Weg durch die Instanzen bis zum 23. November 1997 hin. An diesem Tag wurde mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg der Gründungsprozeß erfolgreich abgeschlossen. Im Februar 1998 übernahm die LPG die Mehrheitsanteile an der Verlag 8.Mai GmbH.Was kostet ein Genossenschaftsanteil?
Ein Geschäftsanteil ist auf 500 € bemessen. Jedes Mitglied muß mindestens einen, darf aber maximal fünfzig Anteile übernehmen. Bei Übernahme eines Anteiles sind laut Satzung im Jahr des Beitrittes 250 € einzuzahlen, der Rest im Folgejahr. Es können auch Ratenzahlungen mit dem Vorstand vereinbart werden. Übrigens: Jede Genossin/jeder Genosse hat nur eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig davon, wie viele Anteile gezeichnet wurden.Wie kann ich Genossin, Genosse werden?
Beitrittserklärung von der jW-Homepage (www.jungewelt.de) ausdrucken, ausfüllen und an die Genossenschaft schicken. Es gibt auch die Möglichkeit, das Formular direkt am Computer auszufüllen und es direkt über das Internet der Genossenschaft zukommen zu lassen. Der Vorstand beschließt dann auf seiner nächsten Sitzung die Aufnahme, worüber das neue Mitglied schriftlich informiert wird. Damit erwirbt das neue Mitglied sein Stimmrecht und die Pflicht, seinen Genossenschaftsanteil entsprechend der Satzung einzuzahlen.Besteht eine Haftung bei Verlusten der Genossenschaft?
Maximal in Höhe der gezeichneten Anteile. Eine sogenannte Nachschußpflicht, bei der jedes Mitglied weitere Anteile einlegen müßte, wenn dies erforderlich ist, wird von der Satzung ausgeschlossen.Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?
Alle natürlichen oder juristischen Personen. Es können sich auch mehrere Personen zusammenschließen, um einen Anteil zu erwerben. Allerdings muß dann festgelegt werden, wer auf der Generalversammlung die Interessen aller vertritt.Welche Rechte haben Genossinnen und Genossen?
Mindestens einmal jährlich findet die Generalversammlung der Genossenschaft statt, auf der die Bilanz bestätigt wird, Vorstände und Aufsichtsräte entlastet werden, Aufsichtsräte bestellt, Prüfberichte des Genossenschaftsdachverbandes ausgewertet und die Schwerpunkte der nächsten Monate beschlossen werden. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.Welche Pflichten hat ein Genossenschaftsmitglied?
Die vereinbarten Einzahlungen zu tätigen und die Interessen der Genossenschaft, u.a. durch Einhaltung der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und Beschlüsse der Organe der Genossenschaft, zu fördern.Welche Gremien hat die Genossenschaft?
Auf der Generalversammlung haben alle Mitglieder Anwesenheits- und Rederecht. Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre den Aufsichtsrat. Mitglieder der Genossenschaft, die in Verlag oder Redaktion mitarbeiten, bilden die sogenannte Mitarbeitendenversammlung der Genossenschaft, die die Beschlüsse der Generalversammlung bestätigen muß. Die Mitarbeitendenversammlung wählt auch den Vorstand der Genossenschaft.Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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