Aus: Ausgabe vom 14.09.2006, Seite 9 / Kapital & Arbeit
DocMorris muß Apotheke schließen
Saarbrücken. Die erste deutsche Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken muß vorläufig geschlossen werden. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes gewährte drei Apothekern am Mittwoch vorläufigen Rechtsschutz. Das saarländische Gesundheitsministerium muß nun die Apotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren schließen lassen. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß sich mit der Zulassung der Versandfiliale die Wettbewerbsbedingungen verändert hätten. Die klagenden Apotheker dürften daher zu Recht daran zweifeln, daß weiterhin Chancengleichheit im Wettbewerb bestehe. Ob diese Befürchtung im Verfahren schließlich bestätigt werde, sei jedoch offen.
DocMorris hatte Anfang Juli seine erste deutsche Filiale in der saarländischen Metropole eröffnet. Im August hatte das Landgericht Saarbrücken noch den Eilantrag einer Saarbrücker Apothekerin, den Betrieb zu untersagen, als unbegründet zurückgewiesen.
(ddp/jW)
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß sich mit der Zulassung der Versandfiliale die Wettbewerbsbedingungen verändert hätten. Die klagenden Apotheker dürften daher zu Recht daran zweifeln, daß weiterhin Chancengleichheit im Wettbewerb bestehe. Ob diese Befürchtung im Verfahren schließlich bestätigt werde, sei jedoch offen.
DocMorris hatte Anfang Juli seine erste deutsche Filiale in der saarländischen Metropole eröffnet. Im August hatte das Landgericht Saarbrücken noch den Eilantrag einer Saarbrücker Apothekerin, den Betrieb zu untersagen, als unbegründet zurückgewiesen.
(ddp/jW)
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